Merz bleibt hart: Grenzkontrollen trotz Gerichtsurteil bleiben!

Kanzler Merz bestätigt fortgesetzte Grenzkontrollen trotz Gerichtsentscheidung zur Zurückweisung von Asylsuchenden in Berlin.
Kanzler Merz bestätigt fortgesetzte Grenzkontrollen trotz Gerichtsentscheidung zur Zurückweisung von Asylsuchenden in Berlin.

Frankfurt (Oder), Deutschland - Am 3. Juni 2025 kündigt Kanzler Friedrich Merz an, dass die deutsche Bundesregierung trotz eines juristischen Rückschlags an ihrem Kurs verstärkter Kontrollen und Zurückweisungen an den Grenzen festhält. Merz äußert sich auf dem Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin und bezieht sich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, welche besagt, dass die Zurückweisung von drei Somaliern nach Polen nicht rechtens war. Innenminister Alexander Dobrindt betont jedoch, dass diese Zurückweisungen weiterhin praktiziert werden, da es sich um einen Einzelfall handelt.

Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass vor einer Zurückweisung das sogenannte Dublin-Verfahren durchgeführt werden muss. Dies war die erste gerichtliche Entscheidung zu einer Neuregelung von Dobrindt, der nach seinem Amtsantritt eine Intensivierung der Grenzkontrollen angeordnet hatte. Die Bundespolizei wurde ermächtigt, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen, aber mit Ausnahmen für schutzbedürftige Personen wie Schwangere und Kinder, um den Schutz der öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten, erklärt Merz und fordert, dass die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten werden, bis der Schutz der europäischen Außengrenzen gewährleistet ist.

Rechtswidrige Rückweisung

Laut dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das am 9. Mai erging, waren die drei Somalier, die von Frankfurt (Oder) nach Polen zurückgeschickt wurden, rechtlich nicht korrekt abgewiesen worden. Das Gericht wies die Argumentation der Bundespolizei zurück, die die Rückweisung mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat begründet hatte. Den Asylsuchenden war die Möglichkeit verwehrt worden, ein vollständiges Dublin-Verfahren durchlaufen zu können, bevor sie zurückgeschoben wurden. In dem konkreten Fall äußerten die Somalier im Zug nach Deutschland ein Asylgesuch, wurden aber trotzdem unmittelbar bei einer Kontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) zurückgewiesen.

Diese Entscheidung hat politische Wellen geschlagen. Die Grünen fordern Dobrindt auf, seine Anordnung zurückzuziehen, da sie die gerichtliche Entscheidung als klare Niederlage für die Bundesregierung werten. Die Gewerkschaft der Polizei äußert ebenfalls Skepsis gegenüber Dobrindts neuer Verfahrensweise. Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft verweist darauf, dass das Hauptsacheverfahren möglicherweise anders ausgehen könnte als das Eilverfahren, das zu dieser Entscheidung führte.

Ein neuer Kurs in der Migrationspolitik

Die derzeitigen Kontroversen stehen im Kontext einer breiteren Debatte über Migrationspolitik in Deutschland. Merz hebt hervor, dass letztlich der Schutz der öffentlichen Sicherheit und die Vermeidung einer Überlastung des Systems im Vordergrund stehen. Er kündigte an, dass die Bundesregierung weiterhin versucht, durch verstärkte Grenzkontrollen und vereinfachte Rückweisungen von Asylsuchenden klarere Signale an Migranten zu senden, um unerlaubte Einreisen zu reduzieren.

Die Spannungen zwischen der Gesetzgebung, der Gerichte und der Exekutive rücken die Thematik der Asylpolitik erneut in den Fokus der deutschen Gesellschaft, während die Debatte über die Balance zwischen rechtlichen Vorgaben und der Notwendigkeit effektiver Grenzsicherheitsmaßnahmen fortgesetzt wird.

Details
Vorfall Asylsuchende
Ursache Rechtswidrige Zurückweisung
Ort Frankfurt (Oder), Deutschland
Quellen