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Heute ist der 8.06.2025

Datum: 8.06.2025 - Source 1 (https://www.vol.at/merz-werden-weiter-an-den-grenzen-zurueckweisen/9450215):
- Datum: 3. Juni 2025
- Kanzler Friedrich Merz kündigt an, dass die deutsche Bundesregierung trotz eines Rückschlags vor Gericht ihren Kurs verstärkter Kontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen fortsetzen wird.
- Merz äußert sich auf dem Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin.
- Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Zurückweisung von drei Somaliern nach Polen nicht rechtens war.
- Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) betont, dass die Zurückweisungen dennoch fortgesetzt werden, da es sich um einen Einzelfall handelt.
- Dobrindt erklärt, dass es weiterhin Spielräume für Zurückweisungen gibt.
- Merz betont, dass die Maßnahmen im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts erfolgen werden.
- Ziel ist es, die öffentliche Sicherheit zu schützen und das Land vor einer Überlastung zu bewahren.
- Merz fordert, dass bis zum Schutz der europäischen Außengrenzen die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten werden.

Source 2 (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zurueckweisung-grenze-rechtswidrig-100.html):
- Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet rechtswidrig ist.
- Die Entscheidung betrifft den Fall dreier Somalier, die von Frankfurt (Oder) nach Polen zurückgeschickt wurden.
- Das Gericht stellte fest, dass das sogenannte Dublin-Verfahren durchgeführt werden muss, bevor Asylsuchende abgewiesen werden dürfen.
- Dies ist die erste gerichtliche Entscheidung zu einer Neuregelung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.
- Dobrindt hatte nach seinem Amtsantritt eine Intensivierung der Grenzkontrollen angeordnet und die Bundespolizei ermächtigt, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen, mit Ausnahmen für Schwangere, Kinder und andere vulnerable Gruppen.
- Vor der Neuregelung durften nur Personen ohne Asylgesuch oder solche mit temporären Einreisesperren zurückgewiesen werden.
- Im konkreten Fall reisten zwei Männer und eine Frau aus Somalia mit dem Zug aus Polen nach Deutschland und äußerten ein Asylgesuch.
- Am 9. Mai wurden sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) von der Bundespolizei kontrolliert und noch am selben Tag nach Polen zurückgewiesen.
- Die Bundespolizei begründete die Zurückweisung mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat.
- Die Betroffenen wehrten sich gerichtlich per Eilverfahren, und die Beschlüsse sind unanfechtbar.
- Das Gericht betonte, dass die Bundesrepublik verpflichtet ist, das Dublin-Verfahren vollständig durchzuführen und keine Notlage vorliegt, die eine Abweichung rechtfertigen würde.
- Dobrindt hatte die Zurückweisungen von Asylsuchenden am 7. Mai erlaubt, was vorherige Bundesregierungen mit Verweis auf europäisches Recht abgelehnt hatten.

Source 3 (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-06/grenzkontrolle-deutschland-rueckweisung-verwaltungsgericht-verbot):
- Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen in Deutschland rechtswidrig ist.
- Die Entscheidung betrifft drei Somalier, die am 9. Mai von Frankfurt (Oder) nach Polen zurückgeschickt wurden.
- Laut Gericht muss das Dublin-Verfahren vollständig durchgeführt werden, bevor eine Rückweisung erfolgen darf.
- Die Bundespolizei hatte die Rückweisung mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat begründet.
- Das Gericht wies die Argumentation der Bundespolizei zurück, dass eine Ausnahme von der Dublin-Verordnung aufgrund einer Notlage oder zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit möglich sei.
- Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte kurz nach seinem Amtsantritt die Intensivierung der Grenzkontrollen und die Rückweisung von Asylsuchenden angeordnet.
- Die Entscheidung des Gerichts ist die erste zu Dobrindts Neuregelung.
- Die Grünen fordern Dobrindt auf, seine Anordnung zurückzuziehen und sehen die Entscheidung als Niederlage für die Bundesregierung.
- Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußert Skepsis zur neuen Verfahrensweise und sieht sich in ihrer Position bestätigt.
- Eine Zurückweisung ist der schnellste Weg, unerlaubt Eingereiste ins Nachbarland zurückzubringen.
- Bei einer Zurückschiebung werden Personen, die sich bereits auf deutschem Boden befinden, an die Polizei des Nachbarlandes übergeben.
- Ein Dublin-Verfahren wird normalerweise eingeleitet, wenn die aufgegriffenen Personen bereits in einem anderen EU-Land registriert sind.
- Der Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft erwartet, dass das Hauptsacheverfahren anders ausgehen wird als das Eilverfahren.

Ursprung:

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Link: https://www.vol.at/merz-werden-weiter-an-den-grenzen-zurueckweisen/9450215

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Erstellt am: 2025-06-03 12:45:32

Autor:

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