Fluggastrechte in Gefahr: EU plant massive Einschnitte für Passagiere!

EU-Verkehrsminister:innen beraten heute über Reformen der Fluggastrechte, die Entschädigungen massiv einschränken könnten.
EU-Verkehrsminister:innen beraten heute über Reformen der Fluggastrechte, die Entschädigungen massiv einschränken könnten.

Brüssel, Belgien - Am heutigen Tag, dem 5. Juni 2025, versammeln sich die EU-Verkehrsminister:innen zum Ministerrat, um über die geplante Reform der EU-Fluggastrechteverordnung zu beraten. Die Reform stößt bereits auf breiten Widerstand und könnte gravierende Änderungen für Passagiere mit sich bringen. Laut OTS werden die Entschädigungsansprüche für Betroffene stark eingeschränkt, was möglicherweise die Rechte der Fluggäste erheblich beeinträchtigen könnte.

Während die derzeitige Regelung Entschädigungen bei stundenlangen Flugverspätungen vorsieht, schlägt die EU-Kommission vor, die Schwelle für Entschädigungszahlungen anzuheben. Künftig sollen Entschädigungen erst nach Verspätungen von fünf bis zwölf Stunden, abhängig von der Flugdistanz, möglich sein. Diese Änderungen könnten schätzungsweise dazu führen, dass rund 80% der aktuellen Entschädigungsfälle nicht mehr geltend gemacht werden könnten.

Reaktionen auf die Reform

Andreas Schieder, der Delegationsleiter der SPÖ, äußerte sich besorgt über die geplanten Maßnahmen. Er bezeichnete die Reform als einen „gefährlichen Rückschritt für Fluggastrechte“ und warnt vor einem „Kniefall vor der Fluglobby“. Schieder betont, dass Airlines die Verantwortung für Verspätungen und Flugausfälle tragen müssen, da die Pflicht zur Entschädigung einen Anreiz für pünktliches Fliegen darstellt. Ohne diesen Druck könnten längere Verspätungen zur Norm werden, was für die Konsumentenrechte inakzeptabel wäre.

Um die Interessen der Passagiere zu wahren, kündigte Schieder an, im Europäischen Parlament gegen die Änderungen vorzugehen, sollte der Ministerrat diesen zustimmen.

Aktuelle Regelungen und Ansprüche

Die Fluggastrechteverordnung regelt die Ansprüche von Fluggästen bei Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen. Diese Ansprüche sind vor allem dann relevant, wenn der Startflughafen in der EU liegt oder wenn der Zielflughafen sowie die Fluggesellschaft in der EU ansässig sind, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Betroffene Passagiere haben Anspruch auf Ersatzbeförderung, Ausgleichszahlung und Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Hotelkosten, es sei denn, die Airline kann außergewöhnliche Umstände nachweisen.

Derzeit können Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden Entschädigungen verlangen. Die Höhe dieser Ausgleichszahlungen variiert: Bei Flügen bis 1.500 km sind es 250 Euro, bis 3.500 km 400 Euro und bei Flügen über 3.500 km sogar 600 Euro. Bei den geplanten Veränderungen könnte hingegen die Mindestwartezeit auf bis zu fünf Stunden angehoben werden. Dies würde eine erhebliche Hürde für die Inanspruchnahme von Entschädigungen darstellen.

Diskussionen auf EU-Ebene

Die Reform wird auch intern in den EU-Staaten diskutiert, wo einige Mitgliedsstaaten bereits Bedenken geäußert haben. Aktuell gibt es noch keine Einigung, und weitere Verhandlungen sind für den kommenden Donnerstag angesetzt. Verbraucherschutzgruppen warnen, dass die Änderungen als Rückschritt für die Passagiere betrachtet werden könnten. Es besteht zudem der Wunsch, die Definition von „außergewöhnlichen Umständen“ zu überarbeiten, um Verbraucherschutzrechte zu stärken.

Die Bundesregierung in Deutschland hält an der aktuellen Regelung fest, die eine Entschädigung ab drei Stunden vorsehe, während andere Länder dagegen argumentieren, dass eine Erhöhung dieser Schwelle die Anzahl der Flugausfälle reduzieren könnte. Die Diskussionen sind kompliziert und bedürfen weiterhin intensiver Talks, nicht zuletzt zwischen den Verkehrsministern und dem Europaparlament.

Die kommenden Tage werden entscheidend für die europäische Fluggastrechteverordnung sein – eine weitere Möglichkeit zur Lenkung der Verbraucherrechte in Europa könnte gegeben sein oder auch nicht.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Brüssel, Belgien
Quellen