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Heute ist der 7.06.2025

Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250605_OTS0031/spoe-schieder-bruchlandung-fuer-fluggastrechte-droht):
- EU-Verkehrsminister:innen treffen sich heute zum Ministerrat.
- Thema: geplante Reform der EU-Fluggastrechteverordnung.
- Bisherige Regelung: Entschädigung bei stundenlanger Verspätung.
- Geplante Änderungen: massive Einschränkung der Entschädigungsansprüche für Passagier:innen.
- Vorschlag der EU-Kommission: Anhebung der Schwelle für Entschädigungszahlungen bei Verspätungen.
- Entschädigung künftig erst nach 5 bis 12 Stunden Verspätung, abhängig von Flugdistanz.
- Schätzung: Rund 80% der aktuellen Entschädigungsfälle würden wegfallen.
- Kritik von SPÖ-Delegationsleiter Andreas Schieder:
- Bezeichnet die Pläne als gefährlichen Rückschritt für Fluggastrechte.
- Warnt vor einem "Kniefall vor der Fluglobby" und einem Bruchlandung für den Verbraucherschutz.
- Betont, dass Airlines Verantwortung für Verspätungen und Flugausfälle übernehmen müssen.
- Argumentiert, dass die Pflicht zur Zahlung ein Anreiz für Airlines ist, pünktlich zu fliegen.
- Warnt, dass ohne diesen Druck längere Verspätungen zur Norm werden könnten.
- Betont die Wichtigkeit des Schutzes der Konsumentenrechte.
- Schieder kündigt an, im Europäischen Parlament gegen die Änderungen vorzugehen, falls sie im Ministerrat angenommen werden.

Source 2 (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/faq-zu-fluggastrechten-alles-wichtige-rund-ums-thema-39125):
- Die Fluggastrechteverordnung regelt Ansprüche von Fluggästen bei Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen.
- Ansprüche bestehen, wenn der Startflughafen in der EU oder bestimmten Ländern liegt oder der Zielflughafen sowie die Fluggesellschaft in der EU sind.
- Mögliche Ansprüche:
- Ersatzbeförderung oder Flugpreiserstattung
- Ausgleichszahlung (pauschale Entschädigung)
- Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Hotelkosten)
- Schadenersatz für zusätzliche Kosten durch Flugprobleme.
- Bei außergewöhnlichen Umständen (z.B. schlechtes Wetter, Streiks) besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung, aber auf Unterstützungsleistungen.
- Außergewöhnliche Umstände müssen von der Airline nachgewiesen werden.
- Fluggäste können sich an Schlichtungsstellen wenden, wenn sie Zweifel an der Begründung der Airline haben.
- Technische Defekte gelten nicht als außergewöhnliche Umstände.
- Bei Pauschalreisen können Ansprüche gegen die Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter geltend gemacht werden.
- Bei Buchungen über Online-Portale ist die Airline der Vertragspartner, nicht das Portal.
- Ausgleichszahlungen variieren je nach Flugstrecke und Verspätung (zwischen 250 und 600 Euro).
- Airlines können Ausgleichszahlungen halbieren, wenn die Verspätung am Zielort innerhalb bestimmter Grenzen liegt.
- Betreuungsleistungen sind bei langen Wartezeiten vorgeschrieben.
- Fluggäste haben Anspruch auf Flugpreiserstattung bei Annullierung oder Überbuchung.
- Ansprüche verjähren nach drei Jahren.
- Schadenersatzansprüche können bei zusätzlichen Kosten durch Flugprobleme geltend gemacht werden.
- Belege sind erforderlich, um Ansprüche geltend zu machen (Quittungen, Fotos).
- Bei Verspätungen haben Fluggäste Anspruch auf Betreuungsleistungen und möglicherweise Ausgleichszahlungen.
- Bei verpassten Anschlussflügen können Ansprüche bestehen, wenn die Flüge als einheitlicher Flug gebucht wurden.
- Annullierungen bieten die Wahl zwischen Erstattung des Flugpreises oder Ersatzbeförderung.
- Vorverlegungen von Flügen können als Annullierung gelten.
- Überbuchungen erfordern von der Airline die Bereitstellung eines Ersatzflugs oder die Erstattung des Flugpreises.
- Umbuchungen gelten als Nichtbeförderung, was Ansprüche auslöst.
- Änderungen des Zielflughafens erfordern Transferorganisation durch die Airline.
- Selbstverschuldete Flugversäumnisse führen zu Erstattungsansprüchen für Steuern und Gebühren.
- Selbststornierungen sind nur bei vertraglicher Vereinbarung kostenlos.
- Bei mehreren Flügen ist die Buchungsart entscheidend für die Ansprüche.
- Ansprüche müssen an die ausführende Airline gerichtet werden.
- Bei Zugverspätungen, die zu verpassten Flügen führen, haftet der Reiseveranstalter nur unter bestimmten Bedingungen.
- Gepäckschäden müssen nachgewiesen werden, die Haftungshöchstgrenze liegt bei etwa 1.425 Euro.
- Verspätungen von Gepäck können ebenfalls zu Schadenersatzansprüchen führen.
- Codesharing bedeutet, dass Fluggesellschaften Flüge unter verschiedenen Namen vermarkten.
- Ansprüche können auch für Mitreisende geltend gemacht werden.
- Bei Nichterfüllung von Forderungen innerhalb von zwei Monaten kann eine Schlichtungsstelle eingeschaltet werden.
- Ansprüche wegen verpasster Flüge aufgrund von Sicherheitskontrollen sind gegen den Staat zu richten.

Source 3 (https://www.t-online.de/leben/reisen/id_100752960/fluggastrechte-eu-diskutiert-reform-verbraucherschuetzer-warnen.html):
- EU-Länder diskutieren über Reform der Fluggastrechte.
- Mögliche Änderungen könnten Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen erschweren.
- Reform könnte Schwelle für entschädigungspflichtige Flüge anheben und Zahlungen kürzen.
- Bei Sitzung in Brüssel kam keine Mehrheit zustande; weitere Verhandlungen am Donnerstag.
- Aktuell: Ab drei Stunden Verspätung können Passagiere Entschädigung beantragen.
- Entschädigungshöhen:
- 250 Euro für Flüge bis 1.500 km,
- 400 Euro für Flüge bis 3.500 km,
- 600 Euro für Flüge über 3.500 km.
- "Außergewöhnliche Umstände" wie Naturkatastrophen schließen Entschädigung aus.
- Vorschläge der EU-Kommission aus 2013:
- 250 Euro ab fünf Stunden Verspätung für Flüge bis 3.500 km,
- 400 Euro ab neun Stunden für Flüge über 3.500 km innerhalb der EU oder über 6.000 km außerhalb,
- 600 Euro ab zwölf Stunden für Flüge über 6.000 km.
- Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betont Bedeutung der Verbraucherrechte.
- Bundesregierung bringt Gegenvorschlag ein: Schwelle bleibt bei drei Stunden, Entschädigung pauschal 300 Euro.
- Verbraucherschutzorganisationen warnen vor Rückschritt für Passagiere.
- Forderung nach Einschränkung der "außergewöhnlichen Umstände".
- Branchenverband A4E argumentiert, dass höhere Schwellen weniger Flugausfälle zur Folge hätten.
- Polen, derzeitiger Vorsitz im Rat der EU-Staaten, will neuen Kompromiss ausarbeiten.
- Einigung muss anschließend mit dem Europaparlament verhandelt werden.
- Einige Abgeordnete sind verärgert über beschleunigtes Verfahren des Rates.
- Verhandlungen im Europaparlament sollen im Herbst weitergeführt werden.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-05 09:10:10

Autor:

OTS