ELGA 2025: Digitale Revolution im Gesundheitswesen startet jetzt!

Ab Juli 2025 müssen Labore und Ärzte Daten in die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) integrieren. Neuerungen und Datenschutzmaßnahmen werden vorgestellt.
Ab Juli 2025 müssen Labore und Ärzte Daten in die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) integrieren. Neuerungen und Datenschutzmaßnahmen werden vorgestellt.

Steiermark, Österreich - Ab dem 1. Juli 2025 müssen niedergelassene Labore und Radiologen ihre Befunde und Bilder in die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) einspielen. Dies wird ein wesentlicher Schritt zur Erweiterung und Verbesserung der elektronischen Gesundheitsversorgung in Österreich sein. oe24.at berichtet, dass die Entwicklung von ELGA zwischen 2026 und 2030 weiter voranschreiten soll, indem zusätzliche Gesundheitsdaten und -befunde integriert werden.

Zu den aktuellen Neuerungen gehört die Einführung einer personalisierten Patientenkurzakte, die unter dem Begriff „Patient Summary“ geführt wird, sowie ein digitaler Medikationsplan. Diese Maßnahmen sollen nicht nur die Effizienz im Gesundheitswesen steigern, sondern auch die Qualität der Patientenversorgung verbessern.

Erneuerungen und digitale Anwendungen

Das ELGA-Portal wird einer grundlegenden Erneuerung unterzogen, und parallel dazu wird auch eine ELGA-App entwickelt. Die ELGA GmbH, die sich im Besitz von Bund, Ländern und Sozialversicherung befindet, hat diese Pläne vorgestellt und erhielt Unterstützung durch die Bundesregierungen von ÖVP, SPÖ und NEOS, die den Ausbau der elektronischen Akte im Regierungsprogramm festgelegt haben.

Ein weiteres innovatives Projekt ist der digitale Medikationsplan „DigiMed“, der den Überblick über die Medikation eines Patienten vereinfachen soll. Ab Herbst 2025 sollen zudem e-Bilddaten für interaktive Zugriffe und Downloads von Röntgenbildern zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Initiative „Integrierte Versorgung“ wird zudem eine durchgehende Betreuung von Menschen mit chronischen Erkrankungen in Angriff genommen, beginnend mit Diabetes und Herzinsuffizienz.

Datenschutz und Sicherheitsstandards

Die Implementierung von ELGA basiert auf strengen Datenschutzrichtlinien, wie das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unterstreicht. So wird eine Opt-Out-Lösung für Patientinnen und Patienten eingeführt, die analog zu den Regelungen zur Organspende funktioniert. Das Gesundheitstelematikgesetz aus dem Jahr 2012 regelt zudem die Speicherpflicht für relevante Gesundheitsdaten, zum Beispiel Entlassungsbriefe und eMedikationslisten.

Der Zugriff auf die Daten erfolgt ausschließlich über sichere, verschlüsselte Gesundheitsnetze und ist nur im 4-Augen-Prinzip oder mit vergleichbaren Sicherheitsmaßnahmen möglich. Nur autorisierte Gesundheitsdiensteanbieter dürfen während des Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses auf Patientendaten zugreifen. Dies gewährleistet, dass stets vertrauliche Informationen sicher bleiben.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt allgemein zu, wobei die elektronische Patientenakte (ePA) seit dem 1. Januar 2021 auf freiwilliger Basis zur Verfügung steht. Diese ermöglicht Patienten, weltweit auf ihre Gesundheitsdaten zuzugreifen – einschließlich Blutwerte, Vorerkrankungen und Allergien. BSI hebt hervor, wie wichtig eine sichere IT-Infrastruktur ist, um unbefugtem Zugriff vorzubeugen und die Vertraulichkeit der Patientendaten zu wahren.

Um die digitale Gesundheitsversorgung weiterhin voranzutreiben, wird an einer Anbindung zum europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) gearbeitet. Dieses Netzwerk soll den internationalen Austausch und die sichere Handhabung von Gesundheitsinformationen fördern und verbesserte Kommunikationsplattformen zwischen Gesundheitsdienstleistern schaffen.

Insgesamt sind die bevorstehenden Entwicklungen von ELGA ein vielversprechender Schritt in Richtung einer moderneren und effektiveren Gesundheitsversorgung in Österreich.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Steiermark, Österreich
Quellen