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Heute ist der 23.05.2025

Datum: 23.05.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/oesterreich/politik/elga-hammer-das-wird-jetzt-alles-neu/634218518):
- Ab 1. Juli 2025 müssen niedergelassene Labore und Radiologen Befunde und Bilder in die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) einspielen.
- Von 2026 bis 2030 sollen weitere Gesundheitsdaten und -befunde hinzugefügt werden.
- In Vorbereitung sind eine personalisierte Patientenkurzakte ("Patient Summary") und ein digitaler Medikationsplan.
- Das ELGA-Portal wird erneuert, und eine ELGA-App ist in Planung.
- Die ELGA GmbH, Eigentümer sind Bund, Länder und Sozialversicherung, präsentierte die Vorhaben.
- Die ÖVP-SPÖ-NEOS-Bundesregierung unterstützt den Ausbau der elektronischen Akte und hat dies im Regierungsprogramm verankert.
- Es wird an mehreren Projekten gearbeitet, darunter der digitale Medikationsplan "DigiMed", der einen Überblick über die Medikation eines Patienten bieten soll.
- Die e-Bilddaten sollen ab Herbst 2025 interaktiven Zugriff und Download-Möglichkeiten für Röntgenbilder bieten.
- Die "Integrierte Versorgung" soll Menschen mit chronischen Erkrankungen durchgehend betreuen, beginnend mit Diabetes und Herzinsuffizienz.
- Ab 2026 müssen niedergelassene Ärzte die elektronische Diagnosedokumentation einführen, Voraussetzung für die "Patient Summary".
- Mobile Pflegedienste sollen angebunden werden, inklusive Dokumentation und spezifischen Pflege-Apps.
- Der Relaunch des ELGA-Portals ist für 2026 geplant, um es an moderne Standards anzupassen.
- Eine ELGA-App und ein elektronischer Impfpass in App-Form sind ebenfalls in Arbeit.
- Es wird an der Anbindung an den europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) gearbeitet.
- Eine sichere Kommunikationsplattform für Gesundheitseinrichtungen nach dem Open-Source-Protokoll "Matrix" soll etabliert werden.

Source 2 (https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Gesundheit/eHealth/ELGA.html):
- Freiwilligkeit für Patientinnen und Patienten durch Widerspruchlösung (Opt-Out) analog zur Organspende sichergestellt.
- Gesundheitstelematikgesetz 2012 sieht Ermittlungsgebot für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter vor, orientiert an Berufspflichten.
- Gesetzlich festgelegte ELGA-Gesundheitsdaten müssen gespeichert werden (Speicherpflicht), z.B. Entlassungsbriefe, eMedikationsliste.
- ELGA verbessert Datenschutz durch technische Maßnahmen und gesetzliche Vorgaben.
- Datentransport erfolgt ausschließlich in verschlüsselter Form über sichere Gesundheitsnetze.
- Zugriff auf Daten nur im 4-Augen-Prinzip oder mit vergleichbaren Sicherheitsmaßnahmen gestattet.
- Nur berechtigte ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter dürfen während eines Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses auf Patientendaten zugreifen.
- ELGA-Protokoll ermöglicht Patientinnen und Patienten, nachzuvollziehen, wer auf ihre Gesundheitsdaten zugegriffen hat.
- Patienten haben das Recht, ihre Gesundheitsdaten zu verwalten und sich ganz oder teilweise von ELGA abzumelden oder wieder anzumelden.
- ELGA wird schrittweise ausgebaut, basierend auf aktuellen technischen Möglichkeiten.
- Such- und Filterfunktionen sind im Gesetz festgeschrieben; alle Befunde müssen Qualitätskriterien entsprechen.
- ELGA-Umsetzung begann am 9. Dezember 2015.
- Zunächst wurden in Steiermark und Wien Entlassungsbriefe sowie Labor- und Radiologie-Befunde via ELGA verfügbar gemacht.
- Öffentliche Spitäler in anderen Bundesländern, Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren wurden schrittweise an ELGA angebunden.
- Anfang 2018 begann die Ausrollung von ELGA im niedergelassenen Bereich.
- Bis September 2019 wurden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen, Apotheken und Ambulatorien an ELGA angebunden.
- Private Krankenanstalten folgen, 2026 auch Wahlärztinnen und Ärzte ohne Kassenvertrag.
- ELGA-Portal für Bürgerinnen und Bürger wurde Ende 2015 in Betrieb genommen, ermöglicht Abruf eigener ELGA-Gesundheitsdaten.
- Patientinnen und Patienten ohne Widerspruch können in der eMedikationsliste ihre Medikamente einsehen.
- Dezentrale Standorte der ELGA-Ombudsstelle bei Patientenanwaltschaften haben ihre Tätigkeit aufgenommen.
- ELGA-Serviceline (Telefon 050 124 4411) und ELGA-Widerspruchstelle sind seit Anfang 2014 in Betrieb.

Source 3 (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/eHealth/ehealth_node.html):
- Digitalisierung im Gesundheitswesen nimmt zu.
- Elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird für 70 Millionen gesetzlich Versicherte mit neuen Funktionen ausgestattet.
- Ziel: Schneller Zugriff auf lebenswichtige Patienteninformationen und Medikationspläne.
- Notwendigkeit einer sicheren IT-Infrastruktur (Telematikinfrastruktur) für Datentransfer und Schutz vor unbefugtem Zugriff.
- Elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht Zugriff auf Gesundheitsdaten wie Blutwerte, Vorerkrankungen, Allergien und Untersuchungsberichte per App weltweit.
- ePA ist seit dem 1. Januar 2021 auf freiwilliger Basis verfügbar.
- Krankenkassen stellen ePA kostenlos zur Verfügung.
- Patienten entscheiden selbst, welche Informationen in die App oder auf den Chip der eGK aufgenommen werden.
- Informationssicherheit basiert auf Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität.
- Kryptografische Verfahren gewährleisten Identifizierung und Fälschungsschutz.
- Nur vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Geräte werden in die Telematikinfrastruktur eingebunden.

Ursprung:

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Link: https://www.oe24.at/oesterreich/politik/elga-hammer-das-wird-jetzt-alles-neu/634218518

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https://www.oe24.at/oesterreich/politik/elga-hammer-das-wird-jetzt-alles-neu/634218518

Erstellt am: 2025-05-22 06:17:14

Autor:

OE24