Wien-Donaustadt

OGH Urteil: Unrechtmäßige Mieterhöhungen in Wien – Rückzahlungen gefordert!

"Wiener Mieter können aufatmen: OGH bestätigt, dass zwei Immobilienfirmen unrechtmäßig ihre Mieten erhöht haben – Rückzahlungen stehen bevor!"

In einem bedeutenden Urteil hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass Mieterhöhungen von zwei Wiener Firmen, Prokop Immobilienverwaltung und Belmar Privatstiftung, unrechtmäßig sind. Diese Entscheidung kam nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK) Wien, die die strittige „Wertsicherungsklausel“ in den Mietverträgen beanstandete.

Nach den Informationen der AK wurden zahlreichen Mieterinnen und Mietern in Wien bis zu 14 Prozent höhere Mieten berechnet, was in drastischen Erhöhungen von bis zu 209 Euro pro Monat resultierte. Die betroffenen Mieter hatten sich an die Mieterhilfe der Stadt Wien gewandt, die den Fall schließlich an die AK weiterleitete. Laut dem Urteil des OGH sind die entsprechenden Vertragsbestimmungen rechtswidrig.

Rechtliche Schritte gegen Vermieter

In einer Mitteilung gab die AK bekannt, dass sie die beiden Unternehmen auffordert, die unrechtmäßig erhobenen Mietpreise zurückzuzahlen und auch zukünftige Mietverträge entsprechend anzupassen. Falls die Firmen nicht bereit sind, zu kooperieren, plant die AK Musterprozesse einzuleiten, um die Zahlungen zurückzufordern und gegen zukünftige unzulässige Mietvereinbarungen vorzugehen.

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Walter Rosifka, Leiter des Teams Wohnen der AK Wien, erklärte, dass die genaue Anzahl der betroffenen Mieter zurzeit unklar ist, weil die AK keinen Zugriff auf die Mietverträge der betroffenen Firmen hat. Prokop Immobilienverwaltung sei in mehreren Wiener Stadtteilen sowie in wenigen Orten Niederösterreichs tätig, während Belmar ein Haus in Wien besitzt.

Die AK setzt auf Transparenz und Unterstützung der Mieter, daher wird ein Musterschreiben zur Verfügung gestellt, das Betroffenen helfen soll, ihre überhöhten Mietzahlungen einzufordern. Rosifka betonte zudem, dass diese Entscheidung auch bedeutende Auswirkungen auf ähnliche Fälle von anderen Vermietern haben könnte.

Bisher blieb eine Anfrage an die Prokop Immobilienverwaltung GmbH in Hietzing und die Belmar Privatstiftung in der Inneren Stadt unbeantwortet. Die Rückforderungsforderungen könnten auch Auswirkungen auf Vermieter haben, die ähnliche Klauseln in ihren Mietverträgen verwenden.

Dieser Fall zeigt die Wichtigkeit der Mieterschutzrechte in Wien und könnte weitreichende Konsequenzen für zukünftige Mietverhältnisse und -verträge haben. Für mehr Informationen zu den rechtlichen Schritten, die Mieter unternehmen können, empfiehlt sich ein Besuch der Homepage der Arbeiterkammer.

Quelle/Referenz
meinbezirk.at

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