Wien-Donaustadt

Mordanklage nach grausigem Fund im Marchfeldkanal: Ein Fall schockiert Wien

„Schockierender Mordfall in Wien: Ein Fischer fand im Marchfeldkanal ein abgetrenntes Bein, während der 39-jährige Verdächtige vor Gericht für die grausame Tat um 21.000 Euro kämpfen muss!“

Ein schockierender Vorfall beschäftigt derzeit die Justiz in Österreich. Der grausame Fund eines menschlichen Beines im Marchfeldkanal gab den Anstoß für eine Mordanklage. Was sich zunächst als ein isolierter Vorfall darstellte, entwickelte sich zu einem der beunruhigendsten Kriminalfälle des Landes.

Am 13. Januar 2024 machte ein Fischer zwischen Schwarzlackenau und Strebersdorf entsetzliche Entdeckungen. Er stieß auf den abgetrennten linken Fuß eines 45-jährigen Mannes, der seit dem 15. November vermisst wurde. Ermittlungen führten dazu, dass auch der Kopf des Opfers geborgen werden konnte. Weitere Untersuchungen enthüllten grausame Details über den Mord: Der Mann wurde vermutlich mit einem Latthammer getötet.

Die Hintergründe des Verbrechens

Die Ermittler konzentrierten sich schnell auf einen 39-jährigen Tatverdächtigen, der dem Opfer einen erheblichen Geldbetrag von 21.000 Euro geschuldet haben soll. Das Treffen zwischen den beiden Männern in der Wohnung des Verdächtigen in Hietzing hat sich als verhängnisvoll erwiesen. Berichten zufolge wurde der 45-Jährige dort erschlagen, zerstückelt und im Kanal entsorgt.

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Ein Bericht der „APA“ hebt hervor, dass die Wiener Staatsanwaltschaft nun offiziell Anklage gegen den Verdächtigen erhebt. Dieser muss sich vor der Geschworenenjury verantworten und wird von der Gerichtssprecherin Christina Salzborn als Hauptverdächtiger angesehen. Obgleich er zunächst umfassend gestanden haben soll, hat sich seine Aussage mittlerweile gewandelt. Der 39-Jährige behauptet nun, dass eine „albanische Mafia“ die Hintergründe des Verbrechens verzerrt und ein Mann namens „Mike“ dafür verantwortlich sei, während er selbst nur beim Verstecken der Leichenteile geholfen habe.

Zusätzlich wurde festgestellt, dass der Verdächtige nach einem psychiatrischen Gutachten zurechnungsfähig ist. Damit kann ein Schuldausschluss aufgrund von psychischer Beeinträchtigung ausgeschlossen werden. Ein genaues Datum für den Prozess steht noch nicht fest, jedoch hat die Verteidigung die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen die Anklageschrift einzulegen. Im Anschluss müsste sich das Oberlandesgericht Wien mit dem Einspruch beschäftigen.

Insgesamt ist der Fall ein düsteres Kapitel in der Kriminalgeschichte Österreichs. Der Mord und die darauf folgenden Ermittlungen beleuchten die schrecklichen Taten, die nur wenige Monate nach dem Verschwinden des Opfers ans Tageslicht kamen. Was ursprünglich mit der Entdeckung eines Körperteils begann, entblättert nun ein Netz aus Lügen, Schulden und blutigen Verbrechen.

Quelle/Referenz
meinbezirk.at

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