Innsbruck-Land

Mordprozess in Völs: 52-Jähriger steht wegen tödlicher Axt-Angriffe vor Gericht

Ein 52-Jähriger steht in Völs vor Gericht, nachdem er einen 75-jährigen Ex-Politiker mit einer Axt brutal ermordet hat – ein Drama, das die Gemeinde erschüttert!

Ein schockierendes Verbrechen erschüttert die Gemeinde Völs im Bezirk Innsbruck-Land. Am Donnerstag steht ein 52-Jähriger vor dem Landesgericht Innsbruck, der beschuldigt wird, den 75-jährigen ehemaligen Gemeindepolitiker durch einen brutalen Angriff getötet zu haben. Die Tat ereignete sich im November 2023 und wurde als Mord eingestuft.

Die Ermittlungen zeigen, dass das Opfer mit einem axtähnlichen Gegenstand im Kopf- und Halsbereich verletzt wurde, was zu seinem Tod führte. Laut einem Obduktionsbericht war der Rentner bereits eine Woche vor Auffinden seiner Leiche am 6. Dezember aufgrund massiver Gewalteinwirkung gestorben. Die beiden Männer hatten eine langjährige Bekanntschaft, was die Umstände der Tat noch rätselhafter erscheinen lässt. Der mutmaßliche Killer gab an, unzufrieden mit Grundstücksgeschäften zu sein, die er im Ort getätigt hatte, was möglicherweise als Motiv für die gewaltsame Auseinandersetzung angesehen wird.

Hintergründe der Tat und Zurechnungsfähigkeit

Der Leichnam des Toten wurde in einem Nebengebäude auf dem Grundstück des Beschuldigten entdeckt. Nach seiner Festnahme kam der 52-Jährige zunächst in eine psychiatrische Einrichtung. Ein Gutachten von Psychiaterin Adelheid Kastner bewertete ihn jedoch als eingeschränkt zurechnungsfähig zum Tatzeitpunkt. Dies führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft auf eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verzichtete.

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Die Ermittlung rückte dank eines Hinweises auf die Spur des Mannes. Ein Bekannter hatte sich an die Polizei gewandt, nachdem der Beschuldigte ihm von der Tat erzählte. Nach seiner Festnahme führte der Mann die Ermittler zu dem leerstehenden Nebengebäude, in dem die Leiche gefunden wurde.

Die Staatsanwaltschaft vertritt weiterhin die Auffassung, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Verbrechens eingeschränkt zurechnungsfähig war. „Wir sehen keinen Grund, das Gutachten anzuzweifeln“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr. Eine intensive Debatte über die Zurechnungsfähigkeit wird im Laufe der Verhandlung erwartet, auch wenn in den letzten Tagen keine neuen Gegengutachten von Seiten der Verteidigung eingereicht wurden.

In einem Fall, der viel Aufmerksamkeit erregt, bleibt abzuwarten, welche weiteren Details während des Prozesses ans Licht kommen werden. Für Interessierte finden sich weitere Informationen zu diesem Vorfall hier.

Quelle/Referenz
vol.at

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