Steuerausgleich: Jetzt handeln! Frist endet am 30. Juni 2025!

Steuerausgleich: Jetzt handeln! Frist endet am 30. Juni 2025!
Österreich - Der Steuerausgleich in Österreich wird für viele Arbeitnehmer zunehmend relevant, insbesondere da die Frist für die Pflichtveranlagung am 30. Juni 2025 endet. Wie 5min.at berichtet, können die Steuererklärungen bereits ab dem 1. März des Folgejahres bearbeitet werden. Bürger, die sich darüber im Klaren sind, dass sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, sollten jetzt handeln.
Wer ist von dieser Pflicht betroffen? Die Pflichtveranlagung gilt für Personen mit mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften oder wenn das Einkommen eine Grenze von 730 Euro überschreitet. Auch falsche Absetzungen, wie etwa der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Familienbonus Plus ohne die angeforderten Voraussetzungen, können zur Pflicht führen. Ebenso ist es wichtig, Änderungen bei Pendlerpauschalen oder Kinderbetreuungszuschüssen zu melden, um anfallende Steuern korrekt zu berechnen.
Fristen und Abgabemöglichkeiten
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung kann je nach Steuerpflicht variieren. In der Regel sind die Fristen für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen die folgenden:
- Papierform: Bis 30. April des Folgejahres.
- Elektronisch (via FinanzOnline): Bis 30. Juni des Folgejahres.
Ein Antrag auf Fristverlängerung ist in gewissem Rahmen möglich. Wenn zum Beispiel mehrere Arbeitgeber während des Jahres Löhne gezahlt haben, wird die Frist sehr wichtig. Auch ganz allgemein gilt für die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, dass diese besteht, wenn das Finanzamt dazu auffordert oder wenn die Einkünfte über die jeweiligen Grenzbeträge hinausgehen. Diese Beträge steigen alljährlich an, wie BMF.gv.at ausführt.
Drohende Finanzstrafen und Zinsen
Wichtig zu erwähnen ist auch, dass bei Nichtabgabe der Steuererklärung eine Anspruchsverzinsung von über 50 Euro drohen kann. Der Zinssatz für ausstehende Ansprüche beträgt seit dem 12. März 2025 4,03% und läuft bis zum Bescheiddatum, maximal jedoch 48 Monate. Finanzstrafen sind in der Praxis recht selten, jedoch nicht ausgeschlossen.
Um die Steuererklärung korrekt einzureichen, stehen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Arbeiterkammer und diverse Online-Videos unterstützen Personen in diesem Prozess. Der Steuerausgleich kann sowohl über die Plattform FinanzOnline als auch auf herkömmlichem Wege mit Papierformularen abgewickelt werden, was service.berlin.de ebenfalls zur Verfügung stellt.
Zusammenfassend steht fest, dass es für viele Arbeitnehmer in Österreich von äußerster Wichtigkeit ist, sich rechtzeitig um ihre Steuererklärungen zu kümmern, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden und von den möglichen Rückzahlungen zu profitieren.
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