Regierung startet Energiewende: Fairer Strom für alle Österreicher!

Die Bundesregierung Österreichs kündigt am 9. Juni 2025 eine weitreichende Energiereform an, um Fairness und Effizienz im Strommarkt zu fördern.
Die Bundesregierung Österreichs kündigt am 9. Juni 2025 eine weitreichende Energiereform an, um Fairness und Effizienz im Strommarkt zu fördern. (Symbolbild/DNAT)

Vienna, Österreich - Am Pfingstmontag kündigte die Bundesregierung in Österreich eine umfassende Energiereform an. Bundeskanzler Christian Stocker bezeichnete das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ELWG) als die größte Reform in den letzten zwei Jahrzehnten. Ziel sei es, mehr Fairness in der Energieversorgung zu schaffen, Bürokratie abzubauen und die Strompreise zu senken, berichtet vienna.at.

Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Einführung eines Sozialtarifs, der armutsgefährdeten Menschen zugutekommen soll. Zudem werden Versorger rechtlich verpflichtet, sinkende Großhandelspreise auch an die Endkunden weiterzugeben. Dies soll eine merkliche Senkung der Netzkosten zur Folge haben, wie der Kanzler erläuterte. Auch die Möglichkeiten für Haushalte und Betriebe zur eigenen Stromerzeugung, –teilung und –handel werden erweitert.

Maßnahmen zur Entlastung

Vizekanzler Andreas Babler hob die Belastungen der Österreicher durch steigende Energiepreise hervor. In diesem Zusammenhang verwies er auf den bereits eingeführten Mietpreisstopp, der 2,7 Millionen Mietern zugutekommt. Laut aktuellem Bericht stiegen die Energiepreise im Mai 2025 um 1,3 Prozent, während die Inflationsrate mit 3,0 Prozent leicht gesenkt werden konnte, nachdem sie im April noch 3,1 Prozent betrug.

Babler unterstrich zudem, dass die reformierten Regelungen auch einen „Energie-Krisenmechanismus“ umfassen, der exorbitante Preisanstiege in Krisensituationen verhindern soll. Außenministerin Beate Meinl-Reisinger bewertete die Reform als ersten Schritt zur Verbesserung des Wirtschafts- und Arbeitsstandorts in Österreich.

Regulatorische Änderungen im Fokus

Ein zentraler Aspekt des neuen Gesetzes betrifft auch die Regelungen für intelligente Stromzähler. Kritiker bemängeln, dass die Legitimierung von Smart Metern in der Gesetzesänderung nicht ausreichend berücksichtigt wird. Laut parlament.gv.at entfällt das generelle Ablehnungsrecht für intelligente Messgeräte, was zu Bedenken hinsichtlich der Überwachung und Abhängigkeit von Netzbetreibern führt.

Ein weiterer Punkt sind die geplanten Änderungen des Energie-Control-Gesetzes. Diese beinhalten unter anderem die tägliche Übertragung von Viertelstundenwerten von Verbrauchsdaten, was für viele Verbraucher eine Erhöhung der Transparenz und Effizienz bedeuten kann, allerdings auch Bedenken in Bezug auf Datenschutz aufwirft.

Der Weg zur Klimaneutralität

Die Reform fällt in einen größeren Kontext der fortschreitenden Dekarbonisierung des Energiesystems. Nach den Vorgaben des 3. Energiebinnenmarktpakets von 2009 und der Verordnung (EU) 2019/941 wird die Stärkung der Verbraucherrechte sowie die Förderung der aktiven Teilnahme am Energiemarkt als entscheidend angesehen, berichtet parlament.gv.at.

Ein zentrales Ziel der neuen Vorschriften ist die Deckung des Gesamtstromverbrauchs bis 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2040. Diese Maßnahmen sollen nicht nur den deutschen Markt modernisieren, sondern auch lokale Haushalte vor Energiearmut schützen und eine statistische Erfassung von betroffenen Haushalten vorantreiben.

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Ort Vienna, Österreich
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