Klebeband-Dieb in Kirche: 54-Jähriger erneut verurteilt
Ein 54-jähriger Mann wurde vom Landesgericht St. Pölten wegen mehrfachen Diebstahls aus dem Opferstock der Pfarrkirche Maria Anzbach zu zwölf Monaten Haft verurteilt. Alkoholsucht als Motiv.
Klebeband-Dieb in Kirche: 54-Jähriger erneut verurteilt
In einem aufsehenerregenden Verfahren vor dem Landesgericht St. Pölten wurde ein 54-jähriger Mann zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Der Angeklagte war dabei, seiner Missetaten in der Pfarrkirche Maria Anzbach, wo er mit Klebeband kleinere Geldbeträge aus dem Opferstock entwendete.
Zwischen Mai und September stahl der Mann insgesamt bis zu fünf Mal in der Kirche. Um die Münzen zu erbeuten, setzte er doppelseitiges Klebeband ein, um die Geldbeträge zu „herauszufischen“. Laut Schätzungen hat er auf diese Weise etwa 50 Euro erbeutet. Normalerweise würde ein solch geringer Betrag nicht zu einem Verfahren vor einem Landesgericht führen. Doch da es sich um einen Einbruch in eine Kirche handelte, wurde der Vorfall als schwerer Einbruchsdiebstahl eingestuft.
Wiederholungstäter mit Vorgeschichte
Diese Taten sind nicht die ersten, die der 54-Jährige verübt hat. Vorher zeigte er ein ähnliches Verhalten in mehreren Kirchen in Wien und Niederösterreich und wurde bereits zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt. Diese Strafe verbüßte er größtenteils, wurde jedoch vorzeitig bedingt entlassen. Insgesamt hat der Angeklagte bereits bis zu drei Jahre im Gefängnis wegen ähnlicher Diebstähle verbracht.
Besonders betroffen war der Richter von der Frage, warum der Angeklagte trotz seiner bisherigen Strafe so weiterhandelte. Der Mann erklärte, dass seine Alkoholsucht ihn dazu treibe, die Gesetze zu brechen. Klarerweise war die situation für die Justiz nicht ganz leicht. Es lagen umfangreiche Beweise vor: Videoaufzeichnungen der Taten und DNA-Spuren auf dem verwendeten Klebeband.
In Taten der letzten Zeit, hat der Angeklagte nicht vollumfänglich die Verantwortung übernommen. Der Richter erteilte ihm eine neue Strafe und befahl zudem, die verbleibenden sechs Monate seiner vorherigen Haftentlassung nachzusitzen. „Sollten Sie so weitermachen, könnte Ihr Leben bald ein ständiger Kreislauf aus Justizanstalt und Kirche sein,“ warnte der Richter.