Österreich

Neue Handysicherstellung: ÖVP und Grüne setzen Reform auf die Agenda!

Der Budgetausschuss des Nationalrats hat am Montag mit einer breiten Mehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen ein Reformpaket zur viel diskutierten Handysicherstellung in Richtung Plenum verabschiedet. Diese Neuregelung ist notwendig geworden, da der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Anpassung bis zum 1. Jänner 2025 fordert. Bestandteil des Pakets ist auch eine Reform der Strafprozessordnung (StPO), die eine Beschleunigung der Verfahren und eine Stärkung des Opferschutzes zum Ziel hat. Im Rahmen dieser Reform bleibt die vorherige richterliche Kontrolle bei der Beschlagnahme von Handys und Daten bestehen, was für die Aufrechterhaltung grundlegender Rechte entscheidend ist, wie von 5min.at berichtet.

Neuer Initiativantrag und Ablehnung von FPÖ-Vorschlägen

Die Neuregelung trennt die Handysicherstellung als spezifische Ermittlungsmaßnahme von der Sicherstellung anderer Gegenstände. Die Möglichkeit zur Sicherstellung ohne richterliche Bewilligung bleibt in bestimmten Fällen bestehen, etwa für materielle Zwecke oder die Sicherstellung von Daten aus dem öffentlichen Raum. Ein Antrag der FPÖ, die Datenauswertung organisatorisch von den ermittelnden Behörden zu trennen, wurde abgelehnt. Dieser Antrag sah vor, dass die Aufbereitung der Daten durch das Gericht erfolgen sollte, was von der Mehrheit im Ausschuss als hinderlich für die Kriminalitätsbekämpfung beurteilt wurde, wie auch von OTS.at aufgeführt.

Der neue Antrag sieht zudem klare Regeln vor, wann Daten vernichtet werden müssen, um eine willkürliche Speicherung zu verhindern. Daten dürfen nur bis zum festgelegten Umfang ausgewertet werden, um den Grundrechtsschutz sicherzustellen. Die Reform zielt darauf ab, sowohl die Strafverfolgung zu gewährleisten als auch die Rechte der Betroffenen zu schützen. Minister Johannes Rauch führte aus, dass trotz angespannter Budgetsituation der Justiz mehr Ressourcen benötigt werden, um den Anforderungen gerecht zu werden. Die neuen Regelungen sind ein Schritt zur effektiven Strafverfolgung und zum Schutz der Bürgerrechte.

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5min.at
Weitere Quellen
ots.at

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