Villach-Land

Ehepaar in Villach vor Gericht: 450.000 Euro Betrug aufgedeckt

Betrugsszenario in Villach: Ein Unternehmer und seine Frau sollen der Wohnungsgenossenschaft „Meine Heimat“ über 450.000 Euro mit nicht gelieferten Geräten aus der Tasche gezogen haben!

In Villach kam es zu einem auffälligen Betrugsfall, der ein Ehepaar in den Fokus der Ermittlungen der Kriminalbeamten rückte. Diese Anzeige folgt umfangreichen Ermittlungen, die keinen Zweifel daran lassen, dass hier über Jahre hinweg ein gewerbs­mäßiger Betrug stattfand. Die Woh­nungs­ge­nos­sen­schaft „Meine Heimat“ wurde durch einen Unternehmer um über 450.000 Euro geschädigt, da Zahlungen für Haushaltsgeräte erfolgten, die nie geliefert wurden. Die Aufdeckung des Betrugs ist einer scharfen Hausverwalterin zu verdanken.

Der 55-jährige Unternehmer hatte eine partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit der Genossenschaft und wurde mit der Wartung von Waschmaschinen und Trocknern in Gemeinschaftswaschräumen beauftragt. Doch anstelle von bewährtem Service wurde ein Betrug aufgedeckt: Obwohl Rechnungen für die Geräte erstellt wurden, blieben die Lieferungen aus. Eine routinemäßige Überprüfung führte zur Alarmierung der zuständigen Behörden. „Wir haben daraufhin sofort Anzeige erstattet und die Zusammenarbeit mit der Firma beendet“, betonte Helmut Kuster, Vorstandsvorsitzender der Genossenschaft.

Mangelnde Kontrolle sorgt für massive Schäden

Ein elementarer Bestandteil des Betrugs war der sogenannte Dauermietvertrag, welcher es dem Unternehmer erlaubte, ohne strenge Kontrollmaßnahmen Geräte auszutauschen oder zu reparieren. Diese fehlende Aufsicht begünstigte die betrügerischen Machenschaften erheblich. Allein in diesem Jahr summiert sich der vermutete Schaden auf mindestens 450.000 Euro.

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Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen nun ausgeweitet. Unter Verdacht steht nicht nur der Unternehmer, sondern auch seine 46-jährige Frau. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Ermittler Computer, Mobiltelefone sowie umfangreiche Dokumentationen, die Aufschluss über die verdächtigen Aktivitäten geben könnten. Zunächst haben die beiden Verdächtigen jedoch kein Motiv für ihre Handlungen angegeben. Die Unschuldsvermutung gilt nach wie vor.

Dieser Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Vulnerabilitäten in Geschäftsbeziehungen, insbesondere in Bezug auf mangelhafte Kontrollmechanismen. Die umfassenden Ermittlungen sind noch im Gange und es bleibt abzuwarten, wie die rechtlichen Konsequenzen aussehen werden.

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Quelle
klick-kaernten.at

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