Grasser verlässt nach vier Wochen Haft das Gefängnis: Sonderrecht oder Regel?
Grasser verlässt nach vier Wochen Haft das Gefängnis: Sonderrecht oder Regel?
Justizanstalt Innsbruck, Österreich - Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sorgte am Samstag für Aufsehen, als er nach nur vier Wochen Haft das Gefängnis für einige Stunden verlassen durfte. Laut einem Bericht von oe24 wurde der Ausgang als „unverständliches Sonder-Privileg“ von einem Mithäftling bezeichnet. Grasser verließ die Justizanstalt Innsbruck um 8 Uhr und der Ausgang war für „planmäßig 11 Stunden“ angesetzt.
Die Justizanstalt Innsbruck stellte klar, dass jeder Häftling das Recht auf einen solchen Ausgang genieße. Normalerweise werden neuen Häftlingen jedoch mitgeteilt, dass es vor Ablauf der dreimonatigen Beobachtungsfrist keinen Ausgang gibt. Dies wirft Fragen zur Fairness und Gleichbehandlung der Insassen auf, denn gesetzlich steht jedem Strafgefangenen zu, die Anstalt „ab Antritt der Strafhaft“ zu verlassen.
Regeln für Strafgefangene
Die Justizanstalt erklärte zudem, dass alle Strafgefangenen das Recht haben, höchstens zweimal im Quartal die Anstalt zu verlassen. Die Gründe dafür sind gesetzlich festgelegt und umfassen die Regelung wichtiger persönlicher, wirtschaftlicher oder rechtlicher Angelegenheiten. Diese Rahmenbedingungen sind Teil eines starr geregelten Tagesablaufs, dem die Inhaftierten unterliegen, und die Arbeitspflicht ist ebenfalls fest verankert. Ziel des Strafvollzugs ist die Förderung einer rechtschaffenen Lebenseinstellung und die Verhinderung von Rückfällen, so oesterreich.gv.at.
Die Bedingungen des Vollzugs sehen vor, dass Häftlinge persönliche Gegenstände wie Erinnerungsstücke oder Fotos mitbringen dürfen. Auch Besuche, Telefonate und die Kommunikation durch Briefe sind gestattet. Darüber hinaus dürfen Strafgefangene ihre Arbeit verrichten, wofür eine Vergütung erfolgt.
Öffentliche Reaktionen und weitere Informationen
Auf die Kontroversen um Grassers Freigang reagierte auch sein Anwalt Norbert Wess, der am Sonntag jedoch nicht erreichbar war. Die Situation bringt nicht nur Grasers Fall ins öffentliche Interesse, sondern beleuchtet auch die allgemeinen Abläufe und Rechte in österreichischen Justizanstalten weiter. Die Justiz ist verpflichtet, die Rechte der Häftlinge zu wahren, und dennoch bleiben die Unterschiede im Umgang mit verschiedenen Insassen ein heiß diskutiertes Thema. Für weitere Informationen bietet krone.at Einblicke in das aktuelle Geschehen.
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Ort | Justizanstalt Innsbruck, Österreich |
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