FPÖ greift neuen Asyl-Entwurf an – Aufschrei wegen Notfallplänen!
FPÖ kritisiert Änderung der Grundversorgungsvereinbarung. EU-Asylpakt bis 2026 umsetzen. Bedenken zur Migrationspolitik.

FPÖ greift neuen Asyl-Entwurf an – Aufschrei wegen Notfallplänen!
Die aktuellen Entwicklungen in der österreichischen Asyl- und Migrationspolitik stehen stark im Fokus, insbesondere seitdem die FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) den Entwurf zur 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern kritisiert hat. Dieser Entwurf ist entscheidend, da er im Kontext des EU-Asyl- und -Migrationspakts steht, der bis Juni 2026 umgesetzt werden muss. Kleine Zeitung berichtet, dass der Entwurf als „an ein Ultimatum grenzende Vorgehensweise“ von den FPÖ-Landesräten Hannes Amesbauer, Martin Antauer, Wolfgang Fürweger und Thomas Dim bezeichnet wurde.
Der Entwurf sieht bedeutende Änderungen vor, die unter anderem ein neues Durchgriffsrecht beinhalten, was mit den Erfahrungen von 2015 und 2016 im Zusammenhang steht. Damals führten ähnliche Rechte zur Schaffung von Containerdörfern und Großquartieren. Kritiker befürchten, dass dies zu einer erneuten Zwangsunterbringung von Flüchtlingen gegen den Widerstand der Gemeinden führen könnte.
Kritik an Notfallplänen
Zusätzlich äußert die FPÖ Bedenken hinsichtlich der Notfallpläne, die die Bundesländer dazu verpflichten, Kapazitäten für die Grundversorgung von Migranten vorzuhalten. Diese Verpflichtungen könnten erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen. Der Entwurf sieht zudem vor, dass die Aufsicht über die Einrichtung und Schließung von Bundesbetreuungseinrichtungen in Krisensituationen ohne Einvernahme mit den Bundesländern erfolgen kann. Das Innenministerium hat jedoch betont, dass das durchgängige Durchgriffsrecht seit 2018 nicht mehr existiert und somit im aktuellen Entwurf nicht enthalten ist.
Ein zentraler Punkt der Debatte ist auch die besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse vulnerabler Gruppen wie Minderjährigen und schwer erkrankten Personen. Das Innenministerium hat klargestellt, dass im Einzelanwenderfall auf die Vulnerabilität eingegangen wird.
Der EU-Asyl- und Migrationspakt
Der EU-Asyl- und Migrationspakt selbst, der im Frühjahr 2024 verabschiedet wurde, ist ein weiterer bedeutender Aspekt, der in den Diskussionen zur österreichischen Politik eine Rolle spielt. Er sieht Verfahren an den EU-Außengrenzen vor, die Migranten ohne Asylchance die Weiterreise verwehren und Rückführungen aus Grenzlagern ermöglichen. Kritiker argumentieren, der Pakt führe zu einer Abschottung Europas und gewährleiste nicht den ausreichenden Schutz der Menschenrechte. Ludwig Boltzmann Institut hob hervor, dass ein neuer Solidaritätsmechanismus die Verantwortung für die Aufnahme von Asylsuchenden zwischen den EU-Mitgliedsstaaten verteilt, auch wenn sich einige Staaten von dieser Verpflichtung freikaufen können.
Die Reaktionen auf den Pakt sind gespalten; während einige EU-Staaten, insbesondere in Südeuropa, einen gerechteren Verteilungsschlüssel fordern, setzen Länder wie Polen auf strikte Abschottungsmaßnahmen. Berichte über Pushbacks, bei denen Flüchtlinge illegal zurückgeschoben werden, verdeutlichen die wachsende Problematik an den europäischen Außengrenzen und stellen einen klaren Verstoß gegen EU-Recht sowie die Genfer Flüchtlingskonvention dar, so Europaimunterricht.de.
Insgesamt zeigt sich, dass die Entwicklungen in der österreichischen Asyl- und Migrationspolitik eng mit den neuen europäischen Vorgaben zusammenhängen. Die Forderungen der FPÖ nach einer Ausnahme für Österreich vom Migrationspakt sowie die Diskussion über ein steirisches Grundversorgungsgesetz verdeutlichen die komplexen Herausforderungen, denen sich die Politik gegenübersieht. Diese Debatten sind nicht nur in Österreich von Bedeutung, sondern spiegeln die gesamturopäischen Diskussionen über Migration und Asyl wider.