Fetisch-Ball endet in Haft: Mann trägt Waffen-SS-Symbol!

Ein 49-Jähriger erhielt eine bedingte Haftstrafe wegen NS-Symbolik bei einem Fetisch-Ball in Leiben. Verfassungsschutz ermittelte.
Ein 49-Jähriger erhielt eine bedingte Haftstrafe wegen NS-Symbolik bei einem Fetisch-Ball in Leiben. Verfassungsschutz ermittelte. (Symbolbild/DNAT)

Fetisch-Ball endet in Haft: Mann trägt Waffen-SS-Symbol!

Leiben, Österreich - Ein 49-jähriger Mann wurde in Österreich wegen des Tragens von nationalsozialistischer Symbolik zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Diese Entscheidung fällte das Landesgericht St. Pölten, nachdem der Angeklagte bei einem Fetisch-Ball in Leiben ein Abzeichen der Waffen-SS trug. Der Ball, der am 25. Januar stattfand, zog etwa 800 Besucher an. Der Mann war in einer Biker-Weste gekleidet und ließ sich dabei fotografieren, was letztlich zu seiner Verurteilung führte. Bei der Durchsicht der Bilder entdeckten die Ermittler das Totenkopf-Symbol, das eng mit der Waffen-SS verbunden ist.

Aufgrund dieser Entdeckung schaltete sich der Verfassungsschutz ein und führte eine Hausdurchsuchung in der Wohnung des Mannes durch. Dort fanden die Ermittler eine Vitrine, die mit Gegenständen aus der NS-Ära gefüllt war. Der Angeklagte verteidigte sich mit der Behauptung, er sei ein leidenschaftlicher Sondengeher und hätte keinen politischen Hintergrund. Jedoch trägt er auch eine Tätowierung der „Schwarzen Sonne“, die eine Verbindung zu neonazistischen Kreisen hat. Laut seiner Aussage gefiel ihm das Symbol aus rein ästhetischen Gründen.

Strafrechtliche Konsequenzen und Vorstrafen

Die Staatsanwaltschaft stellte die Unschuld des 49-Jährigen in Frage, zumal der Mann bereits mehrere Vorstrafen hat, jedoch keine wegen Wiederbetätigung. Die Geschworenen fällten ein schnelles Urteil: der Angeklagte erhielt zwölf Monate bedingte Haft. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf den Umgang mit rechtsextremen Symbolen in Österreich, wo das öffentliche Zurschaustellen von Abzeichen verbotener Organisationen strafbar ist. Das Tragen solcher Symbole ist nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein gesellschaftliches Problem. Das Hakenkreuz, die Triskele und andere Symbole sind in Deutschland und Österreich durch das Gesetz verboten, was den rechtsextremen Kreisen in den letzten Jahren ein großes Konfliktpotential gegeben hat. Laut Wikipedia umfasst die Symbolsprache auch verbotene Parolen und verwendet spezifische grafische Zeichen, die häufig von Rechtsextremisten, aber auch von unpolitischen Gruppen genutzt werden.

Ein früherer Fall in der Region betraf einen 51-jährigen Mann, der ein Aufkleber mit der „Schwarzen Sonne“ verwendete. Dies zeigt, dass die Verwendung solcher Symbole in verschiedenen Kontexten immer wieder auftritt. Während einige Symbole nicht strafbar sind, können sie dennoch beispielsweise als Volksverhetzung geahndet werden, wenn sie aus der Zeit des Nationalsozialismus stammen oder diese glorifizieren. Der Kontext spielt hierbei eine entscheidende Rolle.

Zusätzlich wurden in der neonazistischen Szene zahlreiche Abkürzungen und Symbole geprägt, deren Bedeutung oft nicht unmittelbar offensichtlich ist. Das Verständnis dieser Symbolik ist wichtig, um die Gefahren des Rechtsextremismus zu erkennen. Mehr zu diesem Themenfeld finden Interessierte auf der Seite der Vielfalt-Mediathek, die Informationen über relevante rechtsextreme Symbole und deren juridische Einordnung bereitstellt.

Aktuell ist das Urteil des Mannes noch nicht rechtskräftig, und es gilt die Unschuldsvermutung. Dennoch zeigt dieser Fall, wie ernst das Thema der rechtsextremen Symbolik genommen wird und dass Gesetze sowohl zum Schutz der Gesellschaft als auch zur Aufklärung über diese Thematik von Bedeutung sind.

Details
OrtLeiben, Österreich
Quellen