Digitale Gratisvignette: So profitieren Menschen mit Behinderung!

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Erfahren Sie alles über die digitale Gratisvignette für Menschen mit Behinderungen und die neuen Regelungen des ÖAMTC.

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Erfahren Sie alles über die digitale Gratisvignette für Menschen mit Behinderungen und die neuen Regelungen des ÖAMTC.

Digitale Gratisvignette: So profitieren Menschen mit Behinderung!

Seit dem 1. Dezember 2019 gilt eine neue Regelung zur Vergabe der kostenlosen Autobahnvignette für Menschen mit Behinderungen. Diese Maßnahme bietet Betroffenen eine digitale Dauervignette, die ausschließlich über die örtlich zuständige Zulassungsstelle beantragt werden kann. Nicht mehr das Sozialministeriumservice ist für die Ausgabe verantwortlich, stattdessen erfolgt die Datenweitergabe zwischen den relevanten Stellen automationsgestützt, um den Prozess zu erleichtern. Der kostenlose Zugang zum Straßennetz soll die Mobilität von Menschen mit Behinderungen fördern, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.

Um eine digitale Gratisvignette zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Die Antragsteller benötigen einen Behindertenpass, der entweder die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder Blindheit ausweist. Darüber hinaus muss das Kraftfahrzeug, für das die Vignette beantragt wird, ausschließlich auf die Person mit dem Behindertenpass zugelassen sein und darf eine technisch zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen haben. Pro Person kann nur eine digitale Gratisvignette für ein Kfz-Kennzeichen beantragt werden, aber mehrere Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen sind in dieser Regelung erfasst.

Einzelheiten zur Antragstellung

Der Antrag auf die digitale Vignette kann entweder direkt bei der Zulassungsstelle gestellt werden oder erfolgt automatisch für Fahrzeuge, die von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind. Gibt es eine positive Prüfung, wird das Kfz-Kennzeichen im Mautsystem der ASFINAG kostenlos registriert. Diese Registrierung muss vor der nächsten Benutzung vignettenpflichtiger Mautstrecken erfolgen. Es wird empfohlen, die Gültigkeit der digitalen Vignette mindestens einmal jährlich im Jänner zu überprüfen.

Ein weiterer Aspekt ist die Rückerstattung der Vignettenkosten. Wenn eine Vignette im Vorfeld erworben wurde, kann auf Antrag ein Kostenersatz bei der ASFINAG beantragt werden. Für diese Rückerstattung sind Dokumente wie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und des Behindertenpasses sowie die Rechnung oder Produkt-ID der digitalen Jahresvignette erforderlich. Außerdem kann ASFINAG verlangen, weitere Nachweise einzureichen.

Änderungen und Fristen

Ab 1. Dezember 2023 wird es eine automatisierte Möglichkeit zur Ermäßigung einer Mehrfahrtenkarte für Anspruchsberechtigte geben. Diese Ermäßigung gilt für mehrspurige Kraftfahrzeuge und ist für Personen mit einem Behindertenausweis von Bedeutung, die die entsprechenden Bedingungen erfüllen. In Bezug auf die motorbezogene Versicherungssteuer müssen die Antragsteller beachten, dass Elektrofahrzeuge ab dem 1. April 2025 nicht mehr von dieser Steuer befreit sind. Diese Regelung ist Teil des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Parkausweis (§ 29b StVO) seit dem 1. Dezember 2019 nicht mehr als Nachweis für die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer anerkannt wird. Die Zulassungsstelle prüft alle Anträge gründlich, um sicherzustellen, dass die Fahrzeuge den erforderlichen Kriterien entsprechen und der Behindertenpass gültig ist.

Die ASFINAG ist über Änderungen des Kfz-Kennzeichens informiert, und eine Umregistrierung erfolgt kostenlos. Im Falle der Abmeldung eines Fahrzeugs wird das Kennzeichen aus dem Mautsystem gelöscht. Zusammengefasst erleichtern diese Regelungen Betroffenen den Zugang zu einem wichtigen Teil des Verkehrsnetzes und tragen zur Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderungen bei.

Weitere Informationen zur digitalen Gratisvignette und den entsprechenden Regelungen können unter OEAMTC, BMF und ASFINAG abgerufen werden.