Botschafter setzen Zeichen: Van der Bellen empfängt neue Gesandte
Botschafter setzen Zeichen: Van der Bellen empfängt neue Gesandte
Wien, Österreich - Am 11. Juli 2025 empfing Bundespräsident Alexander Van der Bellen eine Delegation von Botschaftern in der Präsidentschaftskanzlei. Während dieser feierlichen Zeremonie überreichten die Diplomaten ihre Beglaubigungsschreiben. Unter den Anwesenden war auch I.E. Frau Stanica AND̵IĆ, Botschafterin von Montenegro, sowie S.E. Herr Javier Enrique CARABALLO SALAZAR, Botschafter der Republik Panama. Weitere Botschafter, die an der Überreichung teilnahmen, sind S.E. Herr Zenon Henryk KOSINIAK-KAMYSZ von der Republik Polen, I.E. Frau Nurzhana SHAILDABEKOVA von der Kirgisischen Republik, S.E. Herr Edoardo PAES SABOIA von der Föderativen Republik Brasilien und S.E. Herr Khampheng DOUANGTHONGLA von der Demokratischen Volksrepublik Laos. Fotos von dem bedeutenden Ereignis sind verfügbar.
Die Beglaubigung von Urkunden ist ein entscheidender Prozess, um rechtliche Sicherheit in internationalen Beziehungen zu gewährleisten. Diese Urkunden müssen beglaubigt werden, um in einem anderen Land akzeptiert zu werden. Laut bmeia.gv.at bezeichnet man die Form der Beglaubigung für den internationalen Rechtsverkehr als diplomatische Beglaubigung oder Legalisation. Diese bestätigt die Echtheit einer Unterschrift und gegebenenfalls die Eigenart des Unterzeichnenden sowie eines Siegels oder Stempels.
Relevanz der Beglaubigung
Ein Kernelement der Legalisation ist die Bestätigung des Ausstellers der Urkunde. In Fällen, in denen Staaten eine Beglaubigungsfreiheit vereinbart haben, ist eine solch formalrechtliche Erfordernis nicht notwendig. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Einholung von Legalisation in Fällen, in denen Österreich die Beglaubigung für den Ausstellungsstaat ausgesetzt hat, nicht möglich ist.
Die Unterschiede zwischen der Beglaubigung von privaten und öffentlichen Urkunden sind ebenfalls wichtig. Während die Unterschriftsbeglaubigung einer Privaturkunde lediglich die Echtheit der Unterschrift bestätigt, wird bei öffentlichen Urkunden zusätzlich die Echtheit des Amtssiegels sowie die Eigenschaft des Unterzeichners anerkannt.
Dokumentenbeschaffung für deutsche Staatsangehörige
Gemäß auswaertiges-amt.de können deutsche Staatsangehörige Urkunden und Dokumente nur bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Diese kennt die erforderlichen Schritte zur Beschaffung und bietet Unterstützung bei fehlenden Informationen. Antragsteller müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen und vollständige Angaben wie Namen, Ort und Datum machen.
Die Gebühren für die Beschaffung von Personenstandsurkunden liegen zwischen € 87,36 und € 115,38. Wirkliche Auslagen können außerdem entstehen, wie Gebühren für örtliche Behörden oder Portokosten. Es ist zu beachten, dass bei der Beschaffung von Urkunden in einem Drittland die Gebühren nach Zeitaufwand berechnet werden.
Die heutige Zeremonie unterstreicht nicht nur die diplomatischen Beziehungen zwischen Österreich und den balsamischen Ländern, sondern beleuchtet auch die Wichtigkeit der Legalisierung von Dokumenten auf internationaler Ebene.
Details | |
---|---|
Ort | Wien, Österreich |
Quellen |
Kommentare (0)