Billigspielzeug im Fokus: Marktamt warnt vor gefährlichen Risiken!
Billigspielzeug im Fokus: Marktamt warnt vor gefährlichen Risiken!
Wien, Österreich - Das Marktamt Wien hat am 7. Juli 2025 eine umfassende Kontrolle von Billigspielwaren in der Stadt durchgeführt. Insgesamt wurden 29 Spielwarengeschäfte überprüft, wobei 102 Proben von bedenklichen Produkten entnommen wurden. Bei dieser Aktion wurden 30 Anzeigen wegen Übertretungen von Konsument*innenschutzbestimmungen erhoben. Besonders alarmierend sind die Beanstandungen: 44 der gezogenen Proben wiesen Mängel auf, unter anderem wurden leicht ablösbare Knöpfe oder Augen an Stofftieren sowie Blei in Farben und verbotene Weichmacher in Plastikspielzeug festgestellt. Marktamtsdirektor Andreas Kutheil betonte die Wichtigkeit der Sicherheit von Billigspielzeug zum Schutz der Kinder.
Bei schwerwiegenden Verstößen zieht das Marktamt die Ware umgehend aus dem Verkehr. Die Kontrollen sind Teil des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG), das hohe Anforderungen an Spielzeug in der EU stellt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Mindeststandards einzuhalten. Laut verbrauchergesundheit.gv.at sind Spielzeugprodukte definiert als solche, die für Kinder unter 14 Jahren zum Spielen vorgesehen sind.
Sicherheitsanforderungen für Spielzeug
Die Sicherheitsanforderungen an Spielzeug sind auf EU-Ebene harmonisiert. Gemäß der Richtlinie 2009/48/EG, auch bekannt als „Spielzeugrichtlinie“, müssen Produkte grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen und mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Der Marktunternehmer muss dabei die Einhaltung durch entsprechende Zertifikate und technische Dokumente nachweisen. Bevor Spielzeug in Verkehr gebracht werden darf, ist zudem eine EG-Konformitätserklärung erforderlich.
Im Rahmen der aktuellen Entwicklungen hat das Europäische Parlament überarbeitete EU-Vorschriften zur Sicherheit von Spielzeug angenommen. Mit 603 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen soll die bestehende Richtlinie in eine direkt anwendbare Verordnung umgewandelt werden. Diese neuen Vorschriften erhöhen die Sicherheitsanforderungen und erweitern das Verbot bestimmter Chemikalien im Spielzeug, einschließlich krebserregender und erbgutverändernder Substanzen sowie Chemikalien, die das Atmungssystem beeinträchtigen. Auch per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) dürfen in Spielzeugen nicht mehr enthalten sein.
Digitale Herausforderungen und Verbraucherschutz
Ein zentrales Element der neuen Verordnungen ist der digitale Produktpass, welcher die EU-Konformitätserklärung ersetzen soll. Dieser Pass ermöglicht eine verbesserte Rückverfolgbarkeit und erleichtert die Marktüberwachung sowie Zollkontrollen. Verbraucher erhalten zudem einfacher Zugang zu Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen, etwa über QR-Codes. Die neuen Regelungen berücksichtigen auch Spielzeuge mit digitalen Funktionen und deren Sicherheitsanforderungen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Cybersicherheit.
Laut europarl.europa.eu stellen Spielzeuge die am häufigsten gemeldete Produktkategorie dar, mit 23 % aller Meldungen durch das EU Safety Gate im Jahr 2022.
Das Marktamt führt jährlich über 124.000 Kontrollen durch und nimmt Rückfragen über ein spezielles Marktamtstelefon entgegen, das Montag bis Freitag von 7:30 bis 21 Uhr und am Samstag von 8 bis 18 Uhr sowie Sonntag von 9 bis 15 Uhr erreichbar ist. Für alle, die sich informieren möchten, steht die Nummer 4000 – 8090 zur Verfügung. Der Schutz von Kindern und die Sicherheit von Spielzeug bleibt die oberste Priorität der Behörden.
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Ort | Wien, Österreich |
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