Braunschweig: Am späten Abend des 17. November 2024, um 22:15 Uhr, geschah auf der Hannoverschen Straße ein spektakulärer Verkehrsunfall, der zu erheblichem Sachschaden führte. Ein Anwohner wurde durch das laute Krachen zweier Fahrzeuge auf den Vorfall aufmerksam. Der 32-Jährige stellte wenig später fest, dass sein geparkter VW Golf regelrecht demoliert war. Überall lagen Trümmerteile verstreut. Ob ein unfallverursachendes Fahrzeug dort war? Fehlanzeige!
Doch die Geschichte wird noch spannender! Nur wenige Meter entfernt fand der Geschädigte ein abgerissenes Kennzeichen. Die herbeigerufene Polizei machte sich auf die Suche und ermittelte schnell einen Mazda, dessen Halterin in der Nähe wohnte. Diese, eine 47-Jährige, gab bereitwillig zu, den Unfall verursacht zu haben. Warum? Sie hatte kein Telefon dabei, war unsicher und hatte die glorreiche Entscheidung getroffen, nach Hause zu fahren, um sich mit ihrem Mann zu beraten. Ein Glück, dass sie unverletzt blieb!
Lawine der Konsequenzen
Doch das Verhalten der Frau bleibt nicht ohne Folgen! Der Verkehrsunfalldienst hat ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Die Beamten mahnen eindringlich: Wer an einem Unfall beteiligt ist, darf diesen nicht einfach verlassen! Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer reicht nicht aus! So sind die Pflichten klar: Polizei rufen, warten und die Personalien austauschen sind unabdingbar. Selbst bei kleinen Blechschäden muss die Polizei eingreifen!