In einem spektakulären Vorfall am Dortmunder Hauptbahnhof am Abend des 15. November hat die Bundespolizei einen 28-jährigen Mann festgenommen, der ein Einhandmesser mit sich führte. Bei einer routinemäßigen Kontrolle, die um 22:40 Uhr stattfand, stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen vorlag. Der Mann war zuvor im August 2023 vom Amtsgericht Gladbeck verurteilt worden, weil er ohne Fahrerlaubnis unterwegs war und eine Geldstrafe von 1.000 Euro zu zahlen hatte. Er meldete sich als gesuchter Verurteilter und räumte ein, das gefährliche Messer bei sich zu haben.
Der Aufgriff im Hauptbahnhof
Die Ermittlungen der Polizei ergaben schnell, dass der Gelsenkirchener nicht nur kriminalisiert war, sondern auch gegen eine Allgemeinverfügung verstieß, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände im Hauptbahnhof Dortmund verbietet. Nach einer Durchsuchung fanden die Beamten das Einhandmesser in seiner hinteren Hosentasche. Der Verhaftete konnte jedoch einer Haftstrafe von 99 Tagen entgehen, nachdem ein Bekannter bereit war, die Geldstrafe von 990 Euro zu zahlen, inklusive Verfahrenskosten.
Das Einhandmesser, das eine spezielle Öffnungshilfe an der Klinge aufweist, die das einhändige Öffnen und Schließen ermöglicht, wurde sichergestellt. Jetzt steht der Gelsenkirchener vor einem weiteren rechtlichen Problem, da er sich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten muss. Die Allgemeinverfügung, die vom 15. November bis 23. Dezember gilt, stellt sicher, dass gefährliche Gegenstände im überwachten Bereich sichergestellt werden können und Zuwiderhandlungen mit einem Zwangsgeld von 200 Euro geahndet werden können.