Ein Blick auf die jährliche Servicegebühr für die E-Card zeigt, dass viele Österreicher sich nicht bewusst sind, dass ihnen monatlich 13,80 Euro vom Gehalt abgezogen werden. Diese Gebühr wird am 15. November fällig, und viele bemerken sie nicht, weil sie oft zusammen mit dem Weihnachtsgeld abgerechnet wird. Laut 5 Minuten wird die Servicegebühr seit dem 15. November 2005 erhoben und jährlich angepasst. Die derzeitige Gebühr hat sich von 10 Euro in den Anfangsjahren auf 13,80 Euro erhöht.
Wer muss zahlen und warum?
Diese Gebühr gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Lehrlinge und Personen mit bestimmten Unterstützungen bei Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, das Service-Entgelt am Stichtag für alle bei ihnen Beschäftigten, die krankenversichert sind, einzubehalten und abzuführen. Dies schließt auch freie Dienstnehmer und Auszubildende ein, während geringfügig Beschäftigte davon ausgeschlossen sind. Wie die Gesundheitskasse erklärt, wird das Gebührenverfahren automatisiert über die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) abgewickelt.
Gerade bei Personen mit mehreren Jobs kann es vorkommen, dass das Service-Entgelt mehrfach abgezogen wird. Sie müssen jedoch für die E-Card nur einmalige Kosten tragen. Sollte dies dennoch zu viel abgebucht worden sein, besteht die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu beantragen. Auf eine Abschaffung oder Erhöhung der E-Card-Gebühr gibt es derzeit seitens des Dachverbands der Sozialversicherungen keine Überlegungen, was die Forderungen nach einer baldigen Anpassung aufwirft. Ein Sprecher betont, dass Selbstbehalte in der Krankenversicherung eine politische Frage darstellt und nicht einfach zu kippen sind.
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