Schockierendes Kopftuchverbot: Politik beschließt drastische Maßnahme für Schulen!

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Der Bildungsausschuss des Nationalrats hat am 4.12.2025 ein Kopftuchverbot für Schülerinnen bis 14 Jahre beschlossen.

Der Bildungsausschuss des Nationalrats hat am 4.12.2025 ein Kopftuchverbot für Schülerinnen bis 14 Jahre beschlossen.
Der Bildungsausschuss des Nationalrats hat am 4.12.2025 ein Kopftuchverbot für Schülerinnen bis 14 Jahre beschlossen.

Schockierendes Kopftuchverbot: Politik beschließt drastische Maßnahme für Schulen!

Der Bildungsausschuss des Nationalrats hat am Donnerstag, dem 4. Dezember 2025, das geplante Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres beschlossen. Dieses Vorhaben, das kontrovers diskutiert wird, erhielt Unterstützung von den Regierungsparteien und den Freiheitlichen, während die Grünen verfassungsrechtliche Bedenken an einer solchen Regelung äußerten. Laut den Entscheidungsträgern soll das Verbot sowohl das Tragen von Kopftüchern nach islamischen Traditionen als auch von Burkas umfassen.

Das Verbot gilt in öffentlichen und privaten Schulen, jedoch nicht für den Unterricht außerhalb des Schulgebäudes oder bei schulbezogenen Veranstaltungen. ln Bezug auf häuslicher Unterricht gibt es keine Einschränkungen. Bei Verstößen gegen das Verbot sind zunächst Gespräche mit den betroffenen Schülerinnen sowie deren Erziehungsberechtigten vorgesehen. Bei erneutem Verstoß wird die zuständige Schulbehörde einberufen, und bei wiederholtem Fehlverhalten wird der Kinder- und Jugendhilfeträger eingeschaltet. In schweren Fällen sind Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro angedacht.

Maßnahmen und Folgen

Ein zentraler Punkt der neuen Regelung betrifft auch die Suspendierung von Schülerinnen. Ab Herbst 2026 sind suspendierte Schülerinnen verpflichtet, bis zu 20 Wochenstunden an einer Suspendierungsbegleitung teilzunehmen, die sozialpädagogische Maßnahmen und Unterricht umfassen werden. Zudem sind auch Strafen für Eltern vorgesehen, die sich nicht an die Vorgaben zur Suspendierungsbegleitung oder an verpflichtende Perspektivengespräche halten.

Die Debatte um das Kopftuchverbot wird durch die Aktivitäten des Egerkinger Komitees, das eine Petition mit über 12.000 Unterschriften eingereicht hat, weiter angeheizt. Diese Petition verlangt ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen, und zwar nicht nur für Schülerinnen, sondern auch für Lehrerinnen bis 16 Jahre. Geschäftsführerin Anian Liebrand erläutert, dass das Anliegen von der Notwendigkeit staatlicher Neutralität und dem Schutz junger Mädchen ausgeht.

Kritik und rechtliche Bedenken

Gegner des Vorhabens, darunter Religionsexperten und sozialpolitische Stimmen, kritisieren das Egerkinger Komitee für das Vorgehen und betonen die Gefahren für die Religionsfreiheit in der Schweiz. Der Bundesrat hat bereits ein nationales Kopftuchverbot abgelehnt und verweist auf ein Bundesgerichtsurteil von 2015, das ein solches Verbot für Schülerinnen als verfassungswidrig eingestuft hat. Dennoch plant die Zürcher SVP, ein kantonales Gesetz einzuführen, das religiös begründete Kopfbedeckungen an Schulen verbieten soll, was von vielen als potenziell juristisch riskant betrachtet wird.

Djeneta Ramadani, eine muslimische Verbandsvertreterin, warnt vor einem massiven Einschnitt in die Grundrechte. Sie betont, dass es keine belastbaren Beweise dafür gibt, dass viele Mädchen zum Tragen eines Kopftuchs gezwungen werden, und sieht in den Forderungen des Egerkinger Komitees eine Symbolpolitik mit weitreichenden Folgen.

Die gesellschaftliche Diskussion über das Kopftuchverbot an Schulen bleibt hochaktuell und komplex, während die Umsetzung der neuen Regelungen bereits in den kommenden Jahren bevorsteht. Der gesellschaftliche Dialog wird entscheidend sein, um mögliche Auswirkungen auf die Religionsfreiheit und die Rechte von Mädchen und Frauen zu klären.

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