Am 17. November 2025 begann beim Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich die Umstellung des Online-Services von „eAMS“ auf „MeinAMS“. Diese Umstellung soll neue digitale Funktionen bieten und die administrativen Abläufe modernisieren. Die ursprünglich festgelegte Frist für den Wechsel wurde nun bis zum 8. Dezember 2025 verlängert. Dieses alte System, das bereits vor über 20 Jahren entwickelt wurde, wird bis Anfang 2026 parallel zum neuen System betrieben, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Während dieser Übergangsphase bleiben digitale AMS-Services durchgehend verfügbar, was den Nutzern den Wechsel erleichtert.

In den letzten Jahren haben sich über 600.000 Personen in Österreich für „eAMS“ registriert und mehr als 35,5 Millionen Zugriffe verzeichnet. Im November 2025 waren fast 400.000 Personen in Österreich arbeitslos gemeldet. Die AMS-Sprecherin Gregor Bitschnau hob hervor, dass die Umstellung notwendig sei, um die Abläufe für die Nutzer zu optimieren und Amtswege in den Selbstbedienungsbereich zu verlagern. Kundinnen und Kunden werden ermutigt, möglichst schnell auf „MeinAMS“ umzusteigen, da das alte System „eAMS“ ab dem 8. Dezember 2025 vollständig abgeschaltet wird.

Nutzen von MeinAMS

Mit „MeinAMS“ wird es ab Dezember 2023 möglich sein, Anträge, Beihilfen, Terminvereinbarungen, Bewerbungsschreiben und Nachrichten an Berater online zu erledigen. Nutzer können sich mit ID Austria oder Zugangsdaten aus der E-Mail-Registrierung einloggen. Die Registrierung über ID Austria wird empfohlen, da sie schnell und unkompliziert ist, während die Registrierung mit E-Mail-Adresse einige Tage in Anspruch nehmen kann, weil eine Bestätigung per Post erforderlich ist. Alte Anmeldemethoden über FinanzOnline werden nicht mehr unterstützt.

Die Nutzung der Plattform wird als einfach und benutzerfreundlich angesehen, was sie ideal für Smartphones, Tablets und PCs macht. Der Umstieg von „eAMS“ auf „MeinAMS“ erfolgt ohne Neuregistrierung, alle bestehenden Daten werden automatisch übertragen.

Informationen zur Altersteilzeit

Zusätzlich zu den Neuerungen im Online-Service bietet das AMS auch Informationen zur Altersteilzeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dienstgeber können Altersteilzeitgeld beantragen, wenn sie mit Dienstnehmern eine Altersteilzeit vereinbaren, die maximal fünf Jahre dauern kann. Die Mindestanforderungen umfassen eine Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten im Unternehmen sowie eine Vollzeitbeschäftigung oder Teilzeit von mindestens 60 % der Normalarbeitszeit im letzten Jahr vor der Altersteilzeit. Um die Ansprüche zu erfüllen, müssen Arbeitnehmer in den letzten 25 Jahren 780 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, wobei Kindererziehungszeiten die Frist verlängern können.

Anträge auf Altersteilzeitgeld müssen bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle gestellt werden. Für die Altersteilzeit können unterschiedliche Modelle vereinbart werden: ein kontinuierliches Modell mit gleichmäßigen Arbeitszeiten oder ein Block-Modell, bei dem die Arbeitszeit in einer Freizeitphase konsumiert wird. Bei Blockzeit-Modellen muss eine Ersatzkraft spätestens zu Beginn der Freizeitphase eingestellt werden, da andernfalls das Altersteilzeitgeld zurückgefordert werden kann.

Für weitere Informationen zu diesen Themen stehen die offiziellen Webseiten des AMS zur Verfügung: 5min.at, heute.at und ams.at.