Kopftuchverbot für Mädchen: Verfassung oder Diskriminierung?
Geplantes Kopftuchverbot für Mädchen in Österreich löst kontroverse Debatte über Diskriminierung und Religionsfreiheit aus.

Kopftuchverbot für Mädchen: Verfassung oder Diskriminierung?
Am 23. Oktober 2025 sorgt ein geplanter Gesetzesentwurf über ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren in Österreich für aufgeregte Diskussionen. Der Vorschlag sieht vor, das Tragen von Kopftüchern in Schulen zu untersagen, eine Regelung, die bereits 2020 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer ähnlichen Form aufgehoben wurde. Das Gericht hatte entschieden, dass ein solches Verbot gegen die religiöse Neutralität des Staates verstößt und Musliminnen diskriminiert.
Im aktuellen Begutachtungsverfahren wurden die Reaktionen auf den neuen Entwurf überwiegend als negativ eingestuft. Institutionen wie die Justizministerien und Religionsgemeinschaften äußern vehemente Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit und der diskriminierenden Natur des Gesetzes. Der Rechtsanwaltskammertag hebt Unklarheiten in der Definition des Begriffs „Verhüllen des Hauptes“ hervor, während die Gleichbehandlungsanwaltschaft die einseitige Fokussierung auf das Kopftuch kritisiert.
Religiöse Neutralität und Diskriminierung
Die Justizexperten warnen, dass das Gesetz einseitig muslimische Mädchen betrifft, ohne eine geschlechts- und religionsneutrale Sprache zu verwenden. Diese Ungleichbehandlung stößt auf scharfe Kritik, insbesondere angesichts der verfügbaren Daten, die wenige belastbare Zahlen zu den betroffenen Schülerinnen liefern. Auch die Religionsvertreter bemängeln, dass es an Konsultationen mit muslimischen Jugendlichen mangelt.
Ein zentrales Anliegen der Kritiker ist die mögliche Ausgrenzung von Schülerinnen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) und die Alevitische Glaubensgemeinschaft bezeichnen das Vorhaben als Verletzung grundlegender Rechte und warnen vor einem selektiven Verbot, das nur muslimische Mädchen betrifft, während ähnliche Regeln für Jungen nicht angesprochen werden.
Unterstützung und Bedenken
Trotz der vorherrschend kritischen Stimmen gibt es auch Befürworter des Gesetzes. Psychologen argumentieren, dass das Verbot dazu beitragen könne, die Identitätsentwicklung von Kindern zu fördern, indem sie in der Schule ohne religiöse Symbole aufwachsen. Die Pflichtschullehrergewerkschaft hebt die Zielsetzung der Selbstbestimmung hervor, weist jedoch auch auf die Gefahr zusätzlicher Belastungen für Schulen hin.
Insgesamt wurden über 400 Stellungnahmen zu dem Gesetzesentwurf abgegeben. Ein Großteil dieser Rückmeldungen, die größtenteils von Privatpersonen stammt, befürchtet Diskriminierung. Die Bundesjugendvertretung sowie die IGGÖ äußern klare Ablehnung gegen das Gesetz, da sie die religiöse Freiheit und den Gleichheitsgrundsatz verletzt sehen. Das Justizministerium hat Zweifel an der praktischen Umsetzung des Gesetzes, insbesondere hinsichtlich der angestrebten Sanktionen, die Verwaltungsstrafen von bis zu 1.000 Euro vorsehen. Die aktuellen Entwicklungen werfen Fragen zur rechtlichen Basis und Gültigkeit des Gesetzesentwurfs auf.
Insgesamt bleibt ungewiss, ob der Entwurf in seiner momentanen Form bestehen bleibt, da die Diskussion über den Umgang mit religiöser Kleidung in Schulen weitergeht. Wie die aktuelle Debatte zeigt, sind das Gleichheitsrecht und die religiöse Neutralität des Staates zentrale Streitpunkte in der kommenden politischen Landschaft.
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