77-Jährige findet Koffer voller Geld – Finderlohn enttäuscht!

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Eine 77-jährige Frau aus Tramelan fand in einem Einkaufswagen 16.100 Euro und erhielt nur 30 Franken Finderlohn – eine enttäuschende Belohnung.

Eine 77-jährige Frau aus Tramelan fand in einem Einkaufswagen 16.100 Euro und erhielt nur 30 Franken Finderlohn – eine enttäuschende Belohnung.
Eine 77-jährige Frau aus Tramelan fand in einem Einkaufswagen 16.100 Euro und erhielt nur 30 Franken Finderlohn – eine enttäuschende Belohnung.

77-Jährige findet Koffer voller Geld – Finderlohn enttäuscht!

Eine 77-jährige Frau aus Tramelan, Kanton Bern, hat in einem Supermarkt einen Koffer gefunden, der mit 16.100 Euro gefüllt war. Der Koffer befand sich in einem Einkaufswagen und war offenbar vergessen worden. Ohne das Geld zu zählen, entschied sich die Seniorin, den Koffer sofort zur Polizei zu bringen. Diese ehrliche Handlung zeigte ihren moralischen Kompass, brachte jedoch eine unerwartete Enttäuschung mit sich.

Am folgenden Tag erhielt die Frau einen Finderlohn von lediglich 30 Franken, was etwa 32 Euro entspricht. Diese Summe war weit entfernt von den Erwartungen, die sie nach dem Fund gehegt hatte. Die Frau, die anonym bleiben wollte, hatte gehört, dass es üblich sei, etwa 10% des Wertes eines gefundenen Gegenstands als Finderlohn zu bieten, was in diesem Fall etwa 1.500 Franken gewesen wären. Ihr Unmut über die geringe Anerkennung ist nachvollziehbar, da sie sich verletzt fühlte, nachdem sie die gesamte Summe ohne Zögern zurückgebracht hatte.

Entscheidungen und rechtliche Grundlagen

Die Kantonspolizei Bern bestätigte in einer Stellungnahme, dass mehrere tausend Franken gefunden und abgegeben wurden, nannte jedoch keine genaue Summe. Laut der Polizei liegt es im Ermessen des Eigentümers, wie viel Finderlohn er bietet. Das wirft die Frage nach der Fairness des Vorschlags auf, insbesondere im Hinblick auf die gesetzliche Regelung von Finderlohn.

Nach den Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Rechte und Pflichten eines Finders klar umrissen. Gemäß § 965 BGB wird als Finder anerkannt, wer in den Besitz einer Fundsache kommt. Der Finder hat die Anzeigepflicht und muss den Fund unverzüglich melden, andernfalls riskiert er rechtliche Konsequenzen. Zudem steht dem Finder ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Finderlohn vom Eigentümer zu, wie in § 971 Absatz 1 BGB geregelt.

Vorschriften für Finderlohn

Die Höhe des Finderlohns wird oft als unangemessen gering empfunden. Für einen Betrag bis zu 500 Euro beträgt der Finderlohn 5% des Wertes. Bei Beträgen über 500 Euro liegt der Satz bei 25 Euro plus 3% des Wertes über 500 Euro. Dies könnte erklären, warum die 77-jährige Frau vom halbherzigen Angebot des Kofferbesitzers enttäuscht war. Es ist auch erwähnenswert, dass der Eigentümer freiwillig einen höheren Finderlohn aus Dankbarkeit anbieten kann, was in diesem Fall anscheinend nicht geschehen ist.

Zusammenfassend zeigt dieser Vorfall nicht nur die Herausforderungen, denen ehrliche Finder gegenüberstehen, sondern öffnet auch eine Diskussion über die Angemessenheit von Finderlöhnen in der heutigen Gesellschaft. Es bleibt abzuwarten, ob der gefundene Betrag noch zu weiteren Diskussionen führt, wie etwa der Höhe des Finderlohns und den rechtlichen Grundlagen in solchen Fällen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Berichten von OE24 und Heute. Detaillierte rechtliche Aspekte können auf Juraforum nachgelesen werden.