Vorwürfe gegen Landrätin Wehlan: Droht ein Disziplinarverfahren?

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Das Innenministerium Brandenburg prüft Vorwürfe gegen Landrätin Wehlan wegen möglicher Dienstpflichtverletzungen in Luckenwalde.

Vorwürfe gegen Landrätin Wehlan: Droht ein Disziplinarverfahren?

Luckenwalde. Ein Sturm der Entrüstung zieht durch Brandenburg! Das Innenministerium prüft die brisanten Vorwürfe von Großbeerens Gemeindevertreter Dirk Steinhausen (WfG) gegen die Landrätin Kornelia Wehlan (Linke). Der Druck steigt, und die Frage, ob ein Disziplinarverfahren gegen die Landrätin eingeleitet wird, steht im Raum. Momentan gibt es jedoch noch kein solches Verfahren, wie Sprecher Andreas Carl bestätigt.

Die Vorwürfe sind schwerwiegend: Steinhausen beschuldigt die Kommunalaufsicht, die von Wehlan geleitet wird, mehrere Beanstandungsverfahren nicht bearbeitet zu haben. Diese Vorfälle reichen bis ins Jahr 2021 zurück! Bürgermeister Tobias Borstel von Großbeeren hatte bereits rechtliche Bedenken gegen Beschlüsse seiner Gemeindevertreter geäußert und die Kommunalaufsicht um Überprüfung gebeten. Doch die Behörde bleibt untätig, und das sorgt für wachsende Unruhe!

Dirk Steinhausen: Behörde entscheidet einfach nicht

Steinhausen ist frustriert! „Die Behörde entscheidet einfach nicht“, klagte er bereits im Juni und hat nun erneut seine Vorwürfe erhoben. Er sieht eine „Schlechtleistung“ und wirft Wehlan vor, ihre Pflicht zum rechtmäßigen Handeln verletzt zu haben. In einem Schreiben an den Kreistagsvorsitzenden Danny Eichelbaum (CDU) forderte er die Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Eichelbaum ließ den Vorgang prüfen und leitete ihn ans Innenministerium weiter, da die Zuständigkeit des Kreistages hier nicht gegeben sei.

Mögliche Konsequenzen für Landrätin Wehlan im Disziplinarverfahren

Was könnte auf Wehlan zukommen? Ein Disziplinarverfahren könnte zwar eröffnet werden, doch das bedeutet nicht zwangsläufig eine Bestrafung! Die Landesdisziplinarordnung sieht vor, dass sowohl belastende als auch entlastende Umstände berücksichtigt werden. Im schlimmsten Fall könnte es bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kommen, sollte das Ministerium zu dem Schluss kommen, dass eine schwerwiegende Dienstpflichtverletzung vorliegt. Die Spannung steigt, und alle Augen sind auf Luckenwalde gerichtet!