Nienburger kämpft um Schadensersatz nach Parkplatz-Panne!

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Ein Nienburger fordert nach einem Unfall auf einem engen Parkplatz Schadensersatz von der Stadt, die die Ansprüche zurückweist.

Nienburger kämpft um Schadensersatz nach Parkplatz-Panne!

Nienburg. Der Vorfall, der am Parkplatz der Postfiliale an der Verdener Straße stattfand, sorgt für Aufruhr. Nils Kaschubs, ein 35-jähriger Nienburger, meldete einen Schaden an seinem Fahrzeug, verursacht durch die enge Ausfahrt des Parkplatzes. Am besagten Samstag im August parkte er mit seinem Audi A6, nur um beim Verlassen des Parkplatzes die Felge hinten links stark zu beschädigen.

Sein Unmut über die Gestaltung der Parkplatzausfahrt ist deutlich spürbar. Kaschubs äußert seine Verwunderung darüber, dass der Platz so gebaut wurde, dass große Fahrzeuge wie seines nicht ohne weiteres ausfahren können. Besonders kritisiert er, dass die Bordsteine nicht abgeschrägt sind, was dazu führe, dass Autofahrer häufiger mit der Randeinfassung in Berührung kommen. „Es ist kaum zu fassen, dass man an einem Ort so nachlässig plant“, sagt Kaschubs.

Schadensersatzforderung und Ablehnung der Stadt

Nils Kaschubs ließ seine beschädigte Felge in einer Werkstatt untersuchen, nur um zu erfahren, dass sie ersetzt werden muss. Entsprechend warf er der Stadt vor, für den Schaden verantwortlich zu sein, und stellte eine Schadensersatzforderung. Doch die Stadtverwaltung ließ ihn wissen, dass sie keinen Grund für eine Kostenübernahme sehe.

In einem Antwortschreiben wies die Stadt darauf hin, dass die Ausfahrt mit einer Breite von 2,27 Metern dafür ausgelegt sei, auch mit dem breitesten Audi-Modell, dem Q7, problemlos zu manövrieren. „Selbst bei einem 1,97 Meter breiten Fahrzeug hätte Kaschubs die Ausfahrt ohne Probleme passieren müssen“, heißt es in dem offiziellen Schreiben. Die Stadtargumentation beruht darauf, dass Autofahrer wie er auch die Breite der Fahrspur für die Ausfahrt hätte einschätzen müssen.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass laut den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) die maximale Breite von Autos bei 2,55 Metern liegt, was aber in diesem Fall irrelevant sei, da der Parkplatz nicht für Lkw vorgesehen ist.

Die Perspektive der Stadt

Auf Nachfrage erklärte die Pressesprecherin der Stadt, Antonia Kleinert, dass seit dem Jahr 2003 keine Schadensersatzansprüche für Beschädigungen am besagten Parkplatz geltend gemacht wurden. Es lägen auch keine Pläne vor, den Parkplatz umzugestalten. „Die Sicherheit im Straßenverkehr ist stets ein wichtiges Anliegen, aber derartige Anträge wurden bisher nicht eingereicht“, so Kleinert.

Dieser Vorfall wirft grundlegende Fragen über die Infrastrukturgestaltung auf und ob die gegebenen Bedingungen wirklich für alle Fahrzeugtypen ausreichend sind. Die Thematik der Zufahrt und Ausfahrt von Parkplätzen ist ein wiederkehrendes Problem in städtischen Bereichen, das oft übersehen wird. Während der eine Seite der Parkplatzbenutzer die negative Erfahrung von Enge und Missgeschicken schildert, betont die andere Seite das Eigenverschulden von Fahrern, die mit ihren Fahrzeugen nicht richtig hantieren können.

Details über diesen Fall und die verschiedenen Argumente beider Parteien sind weiterhin öffentlich und werden von den Bürgern Nienburgs aufmerksam verfolgt. Die Debatte über die Verantwortung für solche Vorfälle könnte möglicherweise zu einer zukünftigen Neubewertung der Parkplatzlayouts in der Stadt führen.

Für weitere Informationen über diesen Vorfall und die damit verbundenen Diskussionen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.dieharke.de.