In Deutschland können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Teil ihrer Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich absetzen. Man kann sagen, dass dies eine Art finanzieller Entlastung ist, die den Beschäftigten hilft, die Kosten des Arbeitswegs ein Stück weit zu reduzieren. Besonders wichtig ist dabei, dass die Entfernungspauschale, die bis zu einem gewissen Kilometerstand variiert, richtig angegeben wird.
Für die ersten 20 Kilometer des einfachen Arbeitswegs kann man jeweils 30 Cent ansetzen. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich dieser Betrag sogar auf 38 Cent. Doch eine zentrale Frage bleibt: Welche Strecke ist bei der Steuererklärung anzugeben? Müssen die Beschäftigen die kürzeste oder die schnellste Route nehmen?
Regeln für die Strecke
Generell gilt, dass die kürzeste Strecke angegeben werden sollte, aber es gibt Ausnahmen. Beispielsweise, wenn Verkehrsstaus offenbar regelmäßig auf dieser kürzeren Strecke vorkommen oder viele Ampeln und Bahnübergänge den Weg verlängern, dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eine längere Strecke wählen. Dies ist nur dann zulässig, wenn diese Variante es ihnen ermöglicht, ihre Arbeitsstelle regelmäßig schneller und pünktlicher zu erreichen.
Die Nachweispflicht bezüglich der Nutzung der vermeintlich schnelleren Strecke liegt bei den Steuerzahlern. Sie müssen nachweisen können, dass sie diese Strecke tatsächlich häufig befahren. Dies kann beispielsweise durch eine Dokumentation der Fahrtzeiten und Routen zu den üblichen Arbeitszeiten geschehen. Es ist dabei entscheidend, dass die schnellere Route nicht nur einmalig, sondern bei der täglichen Nutzung auch tatsächlich den gewünschten Zeitvorteil bietet. „Dass bei hohen Stauverhältnissen die längere Umwegstrecke auch mal verkehrsgünstiger und schneller sein kann, reicht insoweit nicht aus“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Daher empfiehlt es sich, mindestens mehrere Tage zu dokumentieren, um eine verlässliche Aussage über die Fahrzeiten treffen zu können.
Diese Regelungen zur Entfernungspauschale ermöglichen es den Beschäftigten, durch finanzielle Entlastungen beim Steuerausgleich nicht nur ihre Arbeits-, sondern auch ihre Lebensqualität ein Stück weit zu verbessern, solange sie die Vorschriften gewissenhaft beachten. Weitere Erläuterungen zu diesem Thema sind auf www.noz.de zu finden.