Dassow. Die Straßen um Dassow sind ein Paradies für Radsportler, die in großen Gruppen mit Begleitfahrzeugen ihre Trainingsrunden drehen. Doch das Staunen und die Frustration der Autofahrer sind oft groß. Darf man im Pulk nebeneinander fahren? Und warum meiden die Radler die Radwege? Die Antwort ist ganz klar: Die Straßenverkehrsordnung gibt die entscheidenden Richtlinien vor!
Für Gruppen von mindestens 16 Radfahrern gilt die Regel, dass sie als geschlossener Verband unterwegs sind. Das bedeutet, sie dürfen im Pulk reisen und müssen keine Radwege nutzen. Sie können sogar zwei Radfahrer nebeneinander fahren lassen! Aber aufgepasst: An Kreuzungen wird es spannend. Startet ein Teil der Gruppe bei Grün und springt die Ampel auf Rot, müssen die restlichen Radler folgen und andere Verkehrsteilnehmer warten.
Licht am Rennrad?
Wer denkt, Rennräder sind tagsüber ohne Licht erlaubt, liegt richtig – zumindest in der Theorie. Doch Vorsicht: In der Dämmerung oder Dunkelheit gilt das nicht mehr! Ohne die richtige Beleuchtung wird ein nächtliches Training schnell zur lebensgefährlichen Rutschpartie, und die Polizei greift gerne durch.
Helmpflicht für Radsportler?
Helm auf oder nicht? Eine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer existiert derzeit nicht. Aber trotzdem ist Vorsicht geboten! Gerichte haben entschieden, dass sportliche Radfahrer, die ohne Helm unterwegs sind, grob fahrlässig mit ihrer Gesundheit umgehen – und das kann teuer werden!
OZ
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