Ladendieb von Riesa bei Rewe: Zuckerl und Bockwürste werden teuer!

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Ein 22-jähriger Mann aus Riesa entgeht knapp einer Freiheitsstrafe nach zwei Lebensmittel-Diebstählen und Körperverletzung im Supermarkt.

Ladendieb von Riesa bei Rewe: Zuckerl und Bockwürste werden teuer!

In einem aktuellen Fall in Riesa ist ein 22-jähriger Mann wegen Diebstahls vor Gericht gestanden. Der Angeklagte hatte zu Beginn des Jahres bei einem Rewe-Markt in Merzdorf einige Lebensmittel gestohlen, darunter Kekse und Bockwürste, was einen Schaden von weniger als zehn Euro verursachte. Der Fall nahm jedoch eine ernste Wendung, als der junge Mann beim zweiten Diebstahl von Mitarbeitern verfolgt wurde und es zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam, bei der mehrere Personen leicht verletzt wurden.

Der Vorfall ereignete sich, als S. versuchte, dem Marktpersonal zu entkommen. Der stellvertretende Marktleiter, der ihn aufhalten wollte, wurde in die Auseinandersetzung verwickelt. Um dem Angeklagten den Vorwurf des räuberischen Diebstahls nachzuweisen, war es jedoch schwierig, da keine gezielten Gewalttaten, sondern vielmehr die physischen Eigenschaften des Täters zur Fallhöhe führten.

Ursachen und Hinweise

S. gibt an, dass er keine Schul- oder Berufsausbildung hat und von Bürgergeld lebt. Er zeigt sich vor Gericht jedoch überraschend selbstbewusst, auch wenn er in der Vergangenheit durch das Zocken viel Geld verloren hat. Diese Umstände könnten einen Einfluss auf die Tat gehabt haben, auch wenn der Richter dies für wenig relevant hielt.

Bereits am Tag vor der Festnahme war er durch einen Diebstahl bei Rewe aufgefallen. Überwachungskameras dokumentierten seinen ersten Versuch, der anscheinend ein Warnhinweis für das Marktpersonal war, als er kurze Zeit später erneut versuchte, Lebensmittel zu stehlen. Bei der zweiten Festnahme war die Reaktion der Mitarbeiter weniger unerwartet für sie, jedoch manipulierte die Situation aus dem Ruder, als S. zu flüchten versuchte.

Trotz der physischen Auseinandersetzung und der Möglichkeit einer Gefängnisstrafe entschied die Staatsanwältin letztendlich, die Anklage wegen räuberischen Diebstahls fallenzulassen und lediglich eine Geldstrafe zu beantragen. Das Schöffengericht folgte diesem Antrag und verhängte eine Strafe von knapp 1.500 Euro. Richter Herbert Zapf wies darauf hin, dass S. sehr nah dran war, eine Freiheitsstrafe zu bekommen, was möglicherweise eine wichtige Lehre für ihn gewesen wäre.

Obwohl der Fall vielen als ein typisches Beispiel für kleinkriminelles Verhalten erscheinen könnte, zeigt er auch die Herausforderungen auf, mit denen junge Menschen konfrontiert sind, die in prekären Lebensverhältnissen leben. Die Umstände S.s, seiner Selbstwahrnehmung und die missliche Lage zwingen ihn, die eigenen Entscheidungen und deren Folgen kritisch zu hinterfragen.

Für detaillierte Informationen zu diesem Fall siehe die Quellen auf www.saechsische.de.