BerlinBrandenburg

Brandenburg zittert: Wann kommt der neue Grundsteuer-Hebesatz?

In Brandenburg herrscht unklare Stimmung hinsichtlich der neuen Grundsteuer, die ab 2025 Anwendung finden soll. Vor zwei Jahren wurden von den Eigentümern von Grundstücken und Wohnungen Daten zur Bewertung der Grundstückswerte an die Finanzämter übermittelt. Trotz dieser Vorbereitungen ist es für die meisten Betroffenen ungewiss, wie hoch ihre zukünftige Steuerlast sein wird.

Kritik kommt von Lars Eichert, dem Landeschef der Eigentümervereinigung „Haus und Grund“. Er zeigt sich besorgt über die Informationslage: „Für den Bürger ist das äußerst unangenehm. Er weiß gar nicht, was auf ihn zukommt.“ In der Hauptstadt Berlin hingegen sind die relevanten Zahlen bereits bekannt, während die Brandenburger Gemeinden offenbar zögern, ähnliche Informationen zu geben.

Daten liegen weitgehend vor

Obwohl die notwendigen Daten zur Festlegung der neuen Grundsteuer theoretisch vorliegen, scheinen die Kommunen in Brandenburg auf eine Empfehlung des Finanzministeriums zu warten. Das Finanzministerium hat ein Dokument namens Transparenzregister angekündigt, das als wertvolle Orientierungshilfe dienen soll. Es soll aufzeigen, wie hoch der sogenannte Hebesatz, also der Steuersatz, für jede Kommune sein müsste, um die steuerlichen Einnahmen aufkommensneutral zu halten.

Kurze Werbeeinblendung

Das Prinzip der Aufkommensneutralität besagt, dass keine Kommune nach der Reform mehr Steuern einnehmen soll als zuvor. Daher ist es entscheidend, die Hebesätze entsprechend anzupassen. Die Finanzministerin, Katrin Lange (SPD), weist darauf hin, dass das Transparenzregister lediglich ein freiwilliges Angebot des Ministeriums darstellt und dass viele Kommunen bereits in der Lage sind, ihre Hebesätze zu definieren – auch ohne das Register. Sie erklärt: „Einzelne Gemeinden haben das schon getan.“

Die Rolle der Kommunen

Die Zurückhaltung der Kommunen könnte aus der Furcht resultieren, dass ihre eigenen Berechnungen zu Hebesätzen von den im Transparenzregister festgelegten Werten abweichen. Diese Unsicherheit führt dazu, dass die Städte sich lieber an den Registerwerten orientieren möchten, um spätere Komplikationen zu vermeiden.

Oliver Hermann, Präsident des Städte- und Gemeindebunds, erklärt die Unterschiede in den Hebesatz-Berechnungen mit der Vielzahl an Daten, die den Finanzämtern zur Verfügung steht. Diese Datenbasis ermöglicht präzisere Berechnungen, wodurch die Fehlerquote niedriger ausfallen dürfte. Hermann bittet die Eigentümer daher um Geduld, um am Ende eine verlässliche Auskunft über die Höhe ihrer Grundsteuer zu erhalten. „Eine verbindliche Aussage zur Höhe der Grundsteuer ist besser als eine schnelle,“ sagt er.

Die Zeit drängt; das Transparenzregister muss bis Anfang November vorliegen. Erst dann sind die Kommunen in der Lage, ihre Haushaltsplanungen oder -satzungen rechtzeitig zu verabschieden und die Steuerbescheide zu Beginn des neuen Jahres zu versenden. Andernfalls müssen die Eigentümer weiterhin auf Informationen warten und sich mit Unsicherheit abfinden.

Eine umfassende Übersicht zur Situation und weitere Informationen bieten aktuelle Berichterstattungen auf www.rbb24.de.


Details zur Meldung

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"