In einer intensiven Aktion zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns haben mehr als 100 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Donnerstag in Hessen überprüft, ob Arbeitgeber die vorgeschriebenen Regelungen einhalten. Unterstützung erhielten sie dabei von lokalen Finanzämtern und Jobcentern. Die Durchsuchungen fanden in verschiedenen Branchen statt, darunter Wäschereien, Friseursalons und die Gastronomie. Dabei wurden 88 Arbeitgeber auf Herz und Nieren geprüft und mehr als 270 Beschäftigte zu ihren Arbeitsbedingungen befragt.
„In acht Fällen konnten erste Anzeichen für Verstöße festgestellt werden. Diese müssen nun weiter untersucht werden“, sagte Stephanie Auerswald, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Gießen. Die Zöllnerinnen und Zöllner fokussierten sich nicht nur auf die korrekte Zahlung des Mindestlohns von 12,41 Euro, sondern auch auf die ordnungsgemäße Dokumentation durch die Arbeitgeber. Bei einigen Kontrollen in Fulda entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner mehrere Personen, die ohne die notwendigen Arbeitserlaubnisse beschäftigt waren.
Aufdeckung illegaler Beschäftigung
Während der Prüfungen fanden die Beamten im Bezirk Gießen beispielsweise zwei Vietnamesinnen im Alter von 19 und 34 Jahren in einem Nagelstudio, die ohne die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen arbeiteten. Auch zwei Georgier im Alter von 22 und 24 Jahren wurden in einem Barbershop im Lahn-Dill-Kreis überführt. Im Bezirk Kassel waren ein 24-jähriger Inder in einem Schnellrestaurant und ein 30-jähriger Vietnamese, ebenfalls in einem Nagelstudio, ohne die erforderlichen Papiere am Arbeitsplatz angetroffen worden. Besonders aufschlussreich war der Vorfall im Kreis Fulda, wo Zöllnerinnen und Zöllner zwei Georgierinnen (32 und 33 Jahre) entdeckten, die mit gefälschten Ausweisdokumenten arbeiteten.
Die Behörden nahmen alle acht Betroffenen vorerst fest. Ihr weiterer Verbleib hängt nun von den Entscheidungen der zuständigen Ausländerbehörden ab. Gegen die Arbeitgeber, die für die illegale Anstellung verantwortlich sind, werden ebenfalls Ermittlungen eingeleitet. Im vergangenen Jahr hatte das Hauptzollamt Gießen über 212 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen eingeleitet, was die Relevanz solcher Maßnahmen unterstreicht.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der EU
Die Aktion in Hessen war Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung und stellt einen wichtigen Teil der größten grenzüberschreitenden Kontrollen in der Europäischen Union dar. Am 17. Oktober 2024 beteiligten sich insgesamt 21 EU-Mitgliedstaaten, koordiniert durch die Europäische Arbeitsbehörde (ELA). Der Schwerpunkt der gesamten Untersuchung lag auf der Einhaltung des Mindestlohns, insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen von Schwarzarbeit. Über 3300 Zöllnerinnen und Zöllner waren für diese Prüfungen im Einsatz, unterstützt von Delegationen aus 20 EU-Staaten.
Diese konzertierte Aktion dient nicht nur der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, sondern verdeutlicht auch die Notwendigkeit einer gemeinsamen Anstrengung in der EU, um gegen die Umgehung des Mindestlohns vorzugehen. Damit wird gezeigt, dass die Mitgliedstaaten entschlossen zusammenarbeiten, um die Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer und des fairen Wettbewerbs durchzusetzen. Solche Prüfungen schaffen Transparenz und fordern sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auf.
Weitere Details zu diesen wichtigen Prüfungen sind bei www.osthessen-zeitung.de zu finden.