EU-Parlament entscheidet über Verbot für Tofu-Wurst und Co.!

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Das EU-Parlament diskutiert ein Verbot von Bezeichnungen wie „Tofu-Wurst“. Verbraucherschützer warnen vor Verwirrung.

Das EU-Parlament diskutiert ein Verbot von Bezeichnungen wie „Tofu-Wurst“. Verbraucherschützer warnen vor Verwirrung.
Das EU-Parlament diskutiert ein Verbot von Bezeichnungen wie „Tofu-Wurst“. Verbraucherschützer warnen vor Verwirrung.

EU-Parlament entscheidet über Verbot für Tofu-Wurst und Co.!

Das Europaparlament steht vor einer bedeutenden Abstimmung über die Bezeichnungen von pflanzlichen Ersatzprodukten. Am Mittwoch, dem 7. Oktober 2025, wird das Parlament entscheiden, ob Begriffe wie „Tofu-Wurst“ oder „Soja-Schnitzel“ für vegane oder vegetarische Produkte weiterhin verwendet werden dürfen. In dem zur Abstimmung stehenden Bericht sind auch die Begriffe „Steak“, „Schnitzel“, „Hamburger“ und „Wurst“ aufgeführt, die künftig nur für Lebensmittel tierischen Ursprungs zulässig sind. Ein endgültiges Verbot dieser Bezeichnungen erfordert jedoch auch die Zustimmung einer Mehrheit der EU-Staaten, wie die Kleine Zeitung berichtet.

Der Vorstoß wird von verschiedenen Seiten kritisch betrachtet. Verbraucherschützer und Unternehmen wie Aldi, Lidl und Burger King lehnen das mögliche Verbot ab. Céline Imart, die zuständige Abgeordnete, argumentiert, dass ein „echtes Verwechslungsrisiko“ bestehe, und weist darauf hin, dass pflanzenbasierte Ersatzprodukte nicht die gleichen Nährwerte wie die tierischen Originals bieten. Kritiker wie Chris Methmann von Foodwatch sehen in dem Verbot jedoch einen „Lobbyismus im Dienste der Fleischindustrie“. Die Verbraucher, so Methmann, seien in der Regel ausreichend informiert, da vegane und vegetarische Produkte entsprechend gekennzeichnet sind.

Argumente und Bedenken

Stephanie Wetzel vom Verbraucherzentrale Bundesverband hebt die Bedeutung klarer Produktbezeichnungen hervor. Auch die europäische Verbraucherorganisation BEUC unterstützt diese Sichtweise und betont, dass die Mehrheit der Verbraucher durch die aktuellen Begriffe nicht verwirrt ist. BEUC-Expertin Irina Popescu fordert klare Kennzeichnungen anstelle eines Verbots dieser Namen. Dies wird als notwendig erachtet, um bewusste Kaufentscheidungen zu fördern und den Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen in der EU zu unterstützen, wie in einem Bericht von EU CAP Network dargestellt.

Die politischen Diskussionen rund um Lebensmittelkennzeichnungen sind Teil einer umfassenderen Strategie, die auch die EU-Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) umfasst. Diese soll bessere Kennzeichnungspraktiken in den Lebensmittelsystemen der EU ermöglichen. Es wird erwartet, dass die Abstimmung im Europaparlament nicht die endgültige Entscheidung darstellt, da auch Verhandlungen mit den 27 EU-Staaten folgen müssen.

Marktentwicklung und Verbraucherverhalten

Derzeit ist der Pro-Kopf-Verbrauch von Fleisch in Deutschland im Jahr 2024 auf 53,2 kg gesunken, im Vergleich zu 62,8 kg im Jahr 2011. Die Produktion von vegetarischen oder veganen Fleischalternativen ist hingegen gestiegen; im Jahr 2024 wurden rund 126.500 Tonnen produziert, was einem Anstieg von 4,0 % im Vergleich zu 2023 entspricht. Im Fünf-Jahres-Vergleich hat sich die Produktion von Fleischersatzprodukten mehr als verdoppelt, von 60.400 Tonnen im Jahr 2019 auf heute.

Es bleibt abzuwarten, wie das Europaparlament über diese Kontroversen hinaus entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf die Marktlandschaft für pflanzliche Lebensmittel haben könnte.