EU-Innenminister beschließen strenge Asylregeln: Was bleibt von der Solidarität?
EU-Innenminister beraten am 8. Dezember 2025 in Brüssel über neue Asyl- und Migrationsregeln. Strengere Verfahren und Rückkehrzentren geplant.

EU-Innenminister beschließen strenge Asylregeln: Was bleibt von der Solidarität?
Die Innenminister der EU haben am 8. Dezember 2025 in Brüssel zentrale Teile des EU-Asyl- und Migrationspakts beschlossen. Diese Vereinbarungen zielen darauf ab, die Rückführungs- und Asylverfahren innerhalb der EU effizienter zu gestalten. Dazu wurden drei neue Verordnungen erarbeitet, die unter anderem die rechtliche Grundlage für umstrittene Rückkehrzentren außerhalb Europas schaffen. Unter den Befürwortern dieser Maßnahmen ist auch Österreichs Innenminister, Gerhard Karner (ÖVP), der für die Einführung der Rückkehrzentren plädiert.
Die neuen Regelungen, die ab Mitte 2026 in Kraft treten sollen, umfassen eine Reihe von Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass abgelehnte Asylsuchende nicht in andere EU-Staaten weiterziehen können. Dies geschieht durch die Einführung von automatischen Abschiebebescheiden, die ihre Gültigkeit in anderen EU-Ländern haben sollen. Dabei wird eine politische Einigung auf einen Solidaritätspool für Asylsuchende angestrebt, um eine gerechtere Verteilung unter den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Rückkehrzentren und sichere Herkunftsländer
Die geplanten Rückkehrzentren sollen ausschließlich für Personen genutzt werden, für die bereits ein Rückführbescheid erlassen wurde. Diese Zentren können sowohl als Transitzentren als auch für längere Aufenthalte konzipiert werden. Die Innenminister haben außerdem eine Liste von sicheren Herkunftsländern verabschiedet, zu denen Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien gehören. Asylanträge von Staatsangehörigen dieser Länder sollen künftig schneller bearbeitet werden, was eine Vereinfachung der Verfahren mit sich bringen würde.
Die Verhandlungen über diese Regelungen sind jedoch nicht ohne Kontroversen. Während Länder wie Italien und Deutschland mit den Beschlüssen zufrieden sind, plant Ungarn, die Maßnahmen des Migrationspaktes nicht umzusetzen. Zudem haben Menschenrechtsorganisationen die Pläne als „entmenschlichend“ kritisiert. Der dänische Innenminister Rasmus Stoklund wies zudem darauf hin, dass aktuell drei von vier irregulären Migranten nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können, was die Dringlichkeit dieser Reformen unterstreicht.
Solidaritätsmechanismus und Herausforderungen
Um den hohen Migrationsdruck in einigen EU-Staaten abzufedern, wurde ein Solidaritätsmechanismus beschlossen. Für das zweite Halbjahr 2026 sind 21.000 Umsiedlungen oder 420 Millionen Euro an Finanzbeiträgen vorgesehen. Dieser Mechanismus soll helfen, geflüchtete Personen gleichmäßiger auf die Mitgliedstaaten zu verteilen. Doch viele Innenminister äußern Vorbehalte gegenüber dem Aufnehmen von mehr Geflüchteten und können Ausnahmen von der Solidaritätspflicht beantragen. Die Diskussionen über den Solidaritätsmechanismus und die Belastungen der einzelnen Mitgliedstaaten werden in den kommenden Monaten weitergeführt werden müssen.
Die EU-Kommission plant, die gegenseitige Anerkennung von Rückführbescheiden zwei Jahre nach Inkrafttreten des Pakts zu bewerten. Rückkehrländer müssen zudem Vereinbarungen mit der EU treffen und internationale Menschenrechtsstandards achten. Bei Nichteinhaltung der neuen Regelungen drohen Konsequenzen für die betroffenen Personen.
Insgesamt handelt es sich um eine gewaltige Neuausrichtung der europäischen Asylpolitik, die zwar das Ziel hat, die Verfahren zu beschleunigen, aber auch zahlreiche Fragen in Bezug auf Menschlichkeit und Menschenrechte aufwirft.
Vienna.at,
Rai News,
Tagesschau