Bremen

Gericht stärkt Bremer Fußgänger: Schluss mit Gehweg-Parken!

In einem bedeutenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klargemacht, dass das Parken auf Gehwegen, das oft als alltägliches Phänomen angesehen wird, nicht toleriert werden darf. Diese Entscheidung folgt auf eine Klage von mehreren Bremer Bürger*innen, die auf die negativen Auswirkungen dieser Praxis in ihren Stadtteilen aufmerksam machten.

Die Klageschrift zielte darauf ab, die Bremer Verkehrsbehörde dazu zu bringen, das Verbot des Gehwegparkens gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) strikt durchzusetzen. Historisch gesehen wurde das Falschparken auf Gehwegen in Bremen oft hingenommen, was die Anwohner zu rechtlichen Schritten veranlasste. Die Richter*innen des Bundesverwaltungsgerichts stellten fest: „Ein ‘Gewohnheitsrecht’ auf Gehwegparken wird dadurch nicht begründet.”

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Gerichtsentscheidung hebt hervor, dass die Behörde ihre Verantwortung ernst nehmen muss und ein Konzept entwickeln sollte, um gegen das Falschparken vorzugehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt zunächst in den besonders stark betroffenen Gebieten beginnen sollte, um die Situation zu entschärfen. Die Kläger*innen, die im Zuge dieses Verfahrens bis in die höchsten Instanzen gegangen sind, wollen eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema. Ihr Ziel war es, durch diesen Rechtsweg mehr Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum zu fordern.

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Die Richter*innen betonen, dass das Gehwegparken nicht nur den Fußgängerverkehr erheblich einschränkt, sondern auch eine Gefährdung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen darstellt. Die Klärung, wie viel Gehweg für Fußgänger*innen freigehalten werden muss, bleibt jedoch vage und soll im Einzelfall überprüft werden. Damit wird deutlich, dass eine umfassende Bewertung der Gegebenheiten vor Ort unerlässlich ist.

Vorangegangen waren jahrelange Probleme, die mit dem illegalen Parken auf Gehwegen einhergingen, insbesondere in engen Straßen der Bremer Neustadt und anderen Vierteln. Die Bremer Bürger*innen verspürten einen direkten Handlungsbedarf und forderten die Stadtverwaltung auf, diese Missstände abzustellen.

Reaktionen und Ausblick

Mit dem Urteil wurde Grünen-Politikerin Maike Schaefer und die neue Mobilitätssenatorin Özlem Ünsal bestätigten, dass dies als Grundlage für ein konsequentes Vorgehen gegen das Gehwegparken diene. Man habe bereits angeordnet, verstärkt Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Doch konkrete Maßnahmen lassen weiterhin auf sich warten, obwohl die Urteilsgründe bereits Ende September vorlagen.

Die Notwendigkeit eines neuen Verkehrsmanagements wird auch von Umweltschützern unterstützt. Der Naturschutzbund BUND Bremen sieht in der Entscheidung einen "Schub für die längst überfällige Verkehrswende", wobei der Vorsitzende Dieter Mazur betont, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen nun dringend in der Praxis umgesetzt werden sollten. Die Bürger*innen und die Initiatoren der Klage hoffen, dass sich nun innerhalb kürzester Zeit spürbare Veränderungen ergeben werden, die insbesondere Fußgänger*innen, Familien mit Kinderwägen sowie Menschen mit Behinderungen zugutekommen.

Wie im Urteil festgehalten, sind Maßnahmen zur Regulierung des Parkraums nun unabdingbar, um den Bedürfnissen der Anwohner gerecht zu werden. Die zukünftige Diskussion über Quartiersparken und alternative Mobilitätskonzepte wird weiterhin im Fokus stehen, da der Wunsch nach einer verbesserten städtischen Infrastruktur besteht, die sowohl Sicherheit als auch Mobilität fördert.

Das Thema bleibt dennoch komplex und erfordert sowohl von der Politik als auch von der Verwaltung ein schnelles und adäquates Handeln. Während die Bremer ihren Platz auf den Gehwegen zurückfordern, stehen viele Fragen zur praktischen Umsetzung der neuen Regelungen offen. Ob die versprochenen Maßnahmen auch tatsächlich zeitnah ergriffen werden, bleibt abzuwarten, da die Senatorin zum aktuellen Zeitpunkt keine Stellungnahme abgeben möchte.

Details zu der laufenden Situation sind weiterhin in den Berichten von taz.de zu finden.


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