Auf der Herrentoilette der Technischen Universität Berlin hat ein Vorfall für Aufregung gesorgt: Ein Mann wird verdächtigt, heimlich Videos von einer anderen Person gefilmt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Halle hat die Ermittlungen eingeleitet, und die Berliner Polizei wurde am 18. November auf die Situation aufmerksam, nachdem ein Hinweis einging. Der Verdacht fiel auf die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs sowie der Persönlichkeitsrechte durch Bildaufnahmen, wie rbb24 berichtet. Bei Prüfungen des Toilettenbereichs wurden jedoch keine versteckten Kameras entdeckt, und die TU Berlin versichert, dass bislang keine Hinweise auf eine Verbreitung der Aufnahmen vorliegen.
Heimliche Filmaufnahmen: rechtliche Konsequenzen
An der TU Berlin sind bereits vor diesem Vorfall Berichte über Löcher in den Kabinenwänden und mögliche Belästigungen aufgetaucht. Studenten berichteten, dass vor allem in den oberen Stockwerken der Toiletten häufig Männer auf unnatürliche Weise "warteten", was zu Besorgnis führte. Diese Vorfälle stehen im Zusammenhang mit einer Online-Anzeige, die diese Toilette als Treffpunkt für sexuelle Begegnungen in der Universität bezeichnete. Die Technische Universität hat den Sicherheitsdienst alarmiert und versichert, dass die besagten Löcher sowie andere Sicherheitsvorkehrungen nun untersucht und geschlossen werden. Im Zusammenhang mit dem heimlichen Filmen könnte der verantwortlich gemachte Täter laut anwalt.de mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe von dieser Art erheblicher Straftaten rechnen, die als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs gelten.
Erschreckend ist, dass der Vorfall an der TU Berlin kein Einzelfall ist. Wie ebenfalls bekannt wurde, gibt es andere Fälle von heimlichen Filmaufnahmen in Toiletten, bei denen die Täter bereits verurteilt wurden. Im letzten Jahr wurden mehrere Verurteilungen ausgesprochen, die zeigen, dass solche Handlungen rechtlich ernst genommen werden, und die Opfer haben rechtliche Möglichkeiten, gegen solche Belästigungen vorzugehen.
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