Ein dramatischer Sprung nach oben! Die Grundsteuer B in Herrsching wird ab 2025 um satte 120 Prozentpunkte angehoben – von 300 auf unglaubliche 420 Prozent! Dieses außerordentliche Ergebnis ist das Produkt einer einstimmigen Entscheidung des Gemeinderats, die die dringend benötigten Einnahmen sichern soll. Die Kämmerin, Miryam Goodwin, betont die Notwendigkeit dieser Entscheidung, um Einnahmeverluste zu vermeiden und die erste Quartalszahlung für das kommende Jahr zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, wie die Bürger auf diese kräftige Teuerung reagieren werden.
Steigende Kosten und neue Bewertungen!
Ab 2025 wird bei der Grundsteuer nicht mehr der Wert von Grundstücken und Immobilien, sondern nur noch die Fläche berücksichtigt – unabhängig davon, ob es sich um Münchens Innenstadt oder ein kleines Dorf in Niederbayern handelt. Diese Änderung könnte für Herrsching erhebliche Mindereinnahmen zur Folge haben, was die Kämmerin zur drastischen Erhöhung anregte. Die Entscheidung, den Hebesatz zusätzlich von 370 auf 420 Prozent anzuheben, wird als rechtfertigbar eingestuft. Während einige Steuerzahler mit einer jährlichen Erhöhung im niedrigen vierstelligen Bereich rechnen, werden die meisten jedoch nur marginal mehr oder weniger zahlen müssen. Die Erhöhung könnte der Gemeinde zusätzliche 200.000 Euro in die Kassen spülen.
Der Vorschlag traf auf Zustimmung im Gemeinderat, obwohl es einige Widerworte gab. Christoph Welsch von den Grünen stellte die Frage, ob ein Hebesatz von 370 Prozent nicht ausreichen würde, fand jedoch keine Unterstützer für seine Sichtweise. Damit beweist Herrsching, zusammen mit Wörthsee, seine Vorreiterrolle bei der Festlegung neuer Hebesätze, die künftig jährlich überprüft werden sollen. Vor den anstehenden Haushaltsberatungen im November wird das Thema wiederkehrt – die finanzielle Situation bleibt angespannt!