In einem dramatischen Urteil hat das Landgericht München II die Klage von Georg Bromme, dem ehemaligen Sparkassen-Chef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, auf Fortzahlung seiner Pensionsansprüche abgewiesen. Angesichts einer rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen Untreue musste Bromme nicht nur die Klage zurückziehen, sondern ist zudem verpflichtet, über 14.000 Euro zu erstatten, die ihm fälschlicherweise ausbezahlt wurden. Diese rechtlichen Schritte sind Teil der umfangreichen Miesbacher Sparkassenaffäre, die in den letzten Jahren für Schlagzeilen sorgte, insbesondere durch luxusausgaben, die auf Kosten der Institution stattfanden, wie Merkur berichtete.
Bromme hatte versucht, seine Pensionszahlungen in Höhe von über 12.000 Euro monatlich für März 2023 vor Gericht einzuklagen. Das Landgericht stellte jedoch fest, dass Beamte, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bestraft wurden, alle Ansprüche aus ihrem Beamtenverhältnis verlieren. Dies gilt auch für Bromme, dessen Vergehen bis ins Jahr 2013 zurückreicht und der sich als einer der zentralen Figuren in der Affäre herausgestellt hat, zusammen mit dem ehemaligen Landrat Jakob Kreidl, der ebenfalls mit einer Strafminderung zu kämpfen hat. Die Sparkasse hatte erst einige Zeit nach der Verurteilung von der Rechtskraft des Urteils erfahren und verlangte die Rückzahlung der bereits geleisteten Pensionszahlungen, wie Süddeutsche Zeitung festhielt.
Das Gericht stellte klar, dass die Zahlung der Pensionen "ohne Rechtsgrund" erfolgt sei. Bromme ist nun in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, nachdem ihm für sein Alter die Pensionsansprüche aberkannt wurden. Diese Entscheidung setzt einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Verurteilungen, die aus der Sparkassenaffäre resultieren. Die rechtlichen Konsequenzen dieser Entwicklungen sind jetzt von großer Bedeutung für Brommes finanzielle Zukunft, während das Gericht die Wiederherstellung der Gerechtigkeit in diesem skandalösen Fall betont.
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