MiesbachUnfälle

Freispruch für Raser: Beweise für illegales Autorennen fehlen!

In einem dramatischen Prozess am Amtsgericht Miesbach wurden zwei junge Männer, 29 und 25 Jahre alt, freigesprochen, nachdem ihnen ein illegales Autorennen zwischen Schliersee und Hausham vorgeworfen wurde. Der Vorfall, der zu einem schweren Unfall mit einer unbeteiligten 28-Jährigen führte, konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden. Die Männer plädierten auf Unschuld und die Beweislage reichte nicht aus, um die Anklage zu stützen.

Die Angeklagten standen im Verdacht, auf einer Bundesstraße mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein – von 100 auf 120 Stundenkilometer. Der 29-Jährige, der als Fahrer des vorderen Fahrzeugs galt, war in einen Unfall verwickelt, als die 28-Jährige aus einer Tankstelle herausfuhr und frontal mit seinem Wagen kollidierte. Der Schaden an ihrem Fahrzeug wurde auf 20.000 Euro geschätzt. Doch die Männer schilderten die Situation ganz anders: Der 29-Jährige erklärte, er habe lediglich eine langsame Fahrerin überholt, während der 25-Jährige von einem Treffen mit einem Arbeitskollegen berichtete, bevor sie in die Richtung Hausham fuhren.

Zeugenberichte und Zweifel

Die Zeugen hatten unterschiedliche Sichtweisen. Während das Unfallopfer angab, den herankommenden Wagen nicht gesehen zu haben, berichteten andere von einem rasanten Überholmanöver. Eine weitere Zeugin, die die beiden Männer beobachtet hatte, war sich sicher, dass sie zu schnell unterwegs waren, konnte jedoch keine genauen Details liefern. Auch ein Feuerwehrmann, der die Fahrer beobachtete, konnte keine klaren Aussagen zur Farbe der Fahrzeuge machen, was die Beweislage weiter schwächte.

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Die Richter waren sich einig: Es gab keine stichhaltigen Beweise für ein illegales Rennen. Richter Walter Leitner stellte fest, dass es sich wahrscheinlich um einen harmlosen Überholvorgang handelte, wie er häufig vorkommt. Die Schuld für den Unfall lag eindeutig bei der 28-Jährigen, die offenbar nicht aufgepasst hatte. So endete der Prozess mit einem Freispruch für die beiden Männer, die nun ohne die drückende Last der Anklage weiterleben können.

Quelle/Referenz
merkur.de

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