Waldshut

Messerattacke in Arztpraxis: Hausmeister kämpft um sein Leben

In Waldshut-Tiengen kam es zu einem dramatischen Vorfall, als der 46-jährige Hausmeister René G. während eines Arztbesuchs von einem ehemaligen Mieter mit einem Messer attackiert wurde. Diese gewalttätige Auseinandersetzung geschah, als René G. versuchte, eine Überweisung bei seiner Ärztin abzuholen und dabei zufällig auf den 56-jährigen Bojan B. traf. Der Vorfall endete mit fünf schweren Messerstichen, die René G. in ein Krankenhaus führten, wo er intensivmedizinisch behandelt werden musste.

Der Täter, Bojan B., ist vor etwa zehn Jahren nach Deutschland gekommen und hatte in der Wohnanlage, für die René G. als Hausmeister zuständig war, gelebt. Es war ein Streit um persönliche Gegenstände, der schließlich zu dieser brutalen Attacke führte. Bojan B. hatte während der Räumung seiner Wohnung, die aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit notwendig war, angriffsfreudig reagiert, nachdem er behauptete, sein Gebiss und sein Schachspiel seien verschwunden.

Der Streit in der Arztpraxis

Am 16. April 2024 kam es schließlich zur Konfrontation in der Arztpraxis. Bojan B., stark alkoholisiert mit etwa zwei Promille im Blut, und René G. gerieten in einen verbalen Streit. René G. äußerte seinen Unmut über die Diebstahlsanzeige, die Bojan B. zuvor gegen die Hausverwaltung erstattet hatte. Die Situation eskalierte, als der Hausmeister Bojan B. mit Worten wie „Hurensohn“ provozierte, was nach Angaben einer Patientin etwa zehn bis fünfzehn Minuten dauerte.

Kurze Werbeeinblendung

Kurz darauf verlor Bojan B. die Kontrolle. Nach einem Faustschlag zog er ein Schweizer Taschenmesser und stach René G. in Brust, Bauch und Rücken. René G. versuchte, aus der Praxis zu flüchten, wobei er noch einen letzten Stich in den Rücken bekam. Schwer verletzt konnte er sich ins nächste Krankenhaus retten, wo er Hilfe fand und die Polizei informierte.

Gerichtsverfahren und Urteil

Die Polizei fand Bojan B. wenig später im Wartezimmer der Arztpraxis und nahm ihn fest. Bei seiner Festnahme äußerte er, dass René G. selbst schuld an dem Vorfall sei. Der Staatsanwalt stellte im Gericht den Antrag auf eine dreijährige Haftstrafe. Bojans Anwältin plädierte jedoch für lediglich zwei Jahre auf Bewährung.

Richterin Maria Goj sprach letztlich ein Urteil von zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung aus. Sie wies darauf hin, dass der Verzicht auf Alkohol in der Haft dem Angeklagten bis jetzt gutgetan habe. Bojan B. hätte zudem Geldstrafen für seine Alkoholprobleme angesammelt, die an diesem Tag in einer schwerwiegenden Verletzung für René G. gipfelten.

Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass ein Streit über persönliche Gegenstände und Beleidigungen in einem öffentlichen Gesundheitsraum zu einer solch gewalttätigen Eskalation führen konnte. Details zu diesem Vorfall sind auf www.bild.de nachzulesen.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"