In Deutschland hat die Düngeverordnung, die im ganzen Land gilt, eine klare Regelung: Ab dem 1. November endet die Zeit für die Ausbringung von Gülle, einem wichtigen Dünger, den Landwirte aus ihren eigenen Tierhaltungen gewinnen. Doch im Landkreis Ravensburg ist eine Ausnahme beschlossen worden: Die Landwirte dürfen bis zum 15. November weiter düngen. Diese Erweiterung wurde kürzlich vom Landratsamt Ravensburg bekannt gegeben und geht auf einen Sammelantrag der Landwirtschaft zurück.
„Selbstverständlich gibt es in der Düngeverordnung einige Aspekte, die umstritten sind. Dennoch ist die Berücksichtigung regionaler Unterschiede durchaus nachvollziehbar,“ erklärt Franz Schönberger, der Vorsitzende des Bauernverbands Allgäu-Oberschwaben. Die Behörden haben hierauf reagiert, um von den spezifischen klimatischen Bedingungen in der Region zu profitieren.
Ein Blick auf die klimatischen Voraussetzungen
Die Entscheidung, die Frist um zwei Wochen zu verlängern, hat ihre Wurzeln in den außergewöhnlichen Wetterbedingungen, die das landwirtschaftliche Arbeiten beeinflussen. Schönberger betont: „In diesem Jahr hatten wir ungewöhnlich viel Regen, was dazu führte, dass die Landwirte später ernten konnten. Auch während des Winters gibt es weiteres Pflanzenwachstum, das Nährstoffe benötigt.“ Gülle spielt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle. Zudem beobachtet man eine wachsende Tendenz zu nassen Wintern, was die Bodenbearbeitung im Frühling verzögert.
In der Region Ravensburg gibt es besonders viele Kühe, weshalb der Ort oft als „Kuhstall von Baden-Württemberg“ bezeichnet wird. Rund 70 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in dieser Gegend sind Grünland, von denen etwa 18 Prozent biologisch bewirtschaftet werden. Um eine nachhaltige Milchproduktion sicherzustellen, benötigen die Kühe eiweißreiche Futterpflanzen, die wiederum aus Stickstoff, der über Gülle bereitgestellt wird, wachsen. Das richtige Zusammenspiel zwischen Tieren und Pflanzen ist für Landwirte essenziell und macht die Nutzung von eigener Gülle attraktiver als den Einkauf von Mineralstoffen.
Was die Sperrfristveränderung für das kommende Jahr bedeutet
Die Verschiebung der Sperrfrist hat nicht nur Einfluss auf die aktuelle Düngesaison, sondern auch auf das kommende Jahr. Landwirte dürfen erst ab dem 14. Februar wieder mit der Gülleausbringung beginnen, was eine Verlängerung von zwei Wochen im Vergleich zum vorherigen Startdatum, dem 1. Februar, darstellt. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenden Strategie, um die speziellen Bedürfnisse der Landwirte in der Region zu berücksichtigen.
Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regelung. Laut der Pressemitteilung des Landratsamtes sind Flächen, die sich innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten im Wasserschutz, sowie sogenannte Nitratgebiete, von dieser Sperrzeiterweiterung ausgeschlossen. Auch Moorflächen sind von der Regelung nicht betroffen. Mehr Informationen dazu sind auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar unter den öffentlichen Bekanntmachungen.