Überwachung von Messenger-Diensten: Neue Altersgrenze sorgt für Aufregung!
Nationalrat beschließt Überwachung von Messenger-Diensten; Altersgrenze für Social Media auf 15 Jahre bis Jahresende geplant.

Überwachung von Messenger-Diensten: Neue Altersgrenze sorgt für Aufregung!
Am 19. Juli 2025 hat der Nationalrat in Österreich ein Gesetz verabschiedet, das die Überwachung von Messenger-Diensten im Anlassfall regelt. Dieses neue Gesetz hat bereits für Aufregung gesorgt, insbesondere unter Datenschützern. SPÖ-Staatssekretär Jörg Leichtfried wies die Kritik als unbegründet zurück und betonte, dass die Sicherheitslage in Österreich angesichts der gestiegenen Zahl extremistischer Straftaten und über 100 Hochrisikogefährdern eine solche Maßnahme notwendig mache. Laut Leichtfried solle zudem eine Altersgrenze von 15 Jahren für die Nutzung von Social Media bis Jahresende umgesetzt werden, eine Diskussion, die nach dem amoklaufenden Vorfall in Graz im Juni angestoßen wurde.
Leichtfried und weitere Sicherheitsbehörden, einschließlich Innenminister Gerhard Karner und Bundeskriminalamtschef Andreas Holzer, fordern eine Ausweitung des Überwachungsansatzes auf Drogenkriminalität. Die Überwachung durch den neuen Gesetzesentwurf soll nur nach Anordnung eines Drei-Richter-Senats und unter Aufsicht eines Rechtsschutzbeauftragten erfolgen, der im Innenministerium angesiedelt ist und Zugang zu den gesammelten Dateien haben wird. Die Softwarebeschaffung für die Überwachung soll innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen, wobei unklar bleibt, ob die israelische Firma „Dream Security“ in die Auswahl fällt.
Kritik an der Überwachung von Messenger-Diensten
Die Überwachung von privaten, verschlüsselten Chats zur Strafverfolgung ist der zentrales Punkt der Kontroversen um das neue Gesetz. Der Dachverband der österreichischen Internetwirtschaft (ISPA) hat sich vehement gegen die Regelung ausgesprochen. ISPA-Generalsekretär Stefan Ebenberger warnte, dass durch solche Maßnahmen Sicherheitslücken geschaffen oder ausgenutzt werden könnten, was auch von Kriminellen ausgenutzt werden könnte. Ebenberger betonte zudem, dass nicht nur Verdächtige, sondern auch unbeteiligte Personen ausspioniert werden könnten, was technisch nicht zu begrenzen sei. Er plädierte für ein Problematisieren von Eingriffen in die Grundrechte nur bei schwersten verfassungswidrigen Straftaten.
Die geplante Überwachung soll sich auf Nachrichten innerhalb eines bestimmten Zeitraums beschränken und strengen Sicherheitskriterien unterliegen. In diesem Kontext wurde auch auf einen Fall in Polen verwiesen, in dem die Regierung die Opposition ausspionierte. Die neue Gesetzgebung ist präziser als der abgelehnte Bundestrojaner-Vorschlag von 2019, aber die Sorge bleibt, dass eine Zunahme an Überwachungsforderungen nach einem verhinderten Anschlag auf ein Konzert entstehen könnte.
Datenschutz und technologische Überwachung
Die Digitalisierung und neue Technologien stellen aktuelle Datenschutzgesetze vor große Herausforderungen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat die Aufgabe, technologische Entwicklungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Datenschutz zu bewerten. Dabei wird betont, dass proaktive Technologieüberwachung notwendig ist, um die Privatsphäre zu schützen. Technologien wie digitale Zentralbankwährungen oder erklärbare KI fallen in das Aufgabenspektrum des EDSB, der auch öffentliche Debatten über technologiebezogene Datenschutzfragen führt.
Die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden und Technologieanbietern wird als zunehmend wichtig erachtet. Ein Beispiel für diese Maßnahmen ist die Entwicklung des Website Evidence Collector (WEC), der Beweise für die Verarbeitung personenbezogener Daten sammelt und eine bessere Einsicht für Website-Verantwortliche und Nutzer bietet. Durch solche Initiativen wird der Wunsch nach einem Gleichgewicht zwischen Sicherheitsbedürfnissen und dem Schutz der Privatsphäre deutlich.