Neue Kameraüberwachung ab 2026: Bis zu 2.180 Euro Strafe drohen!

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Verkehrsminister Reichhardt kündigt neue Kameraüberwachung in Österreich an, gültig ab Mai 2026. Geldstrafen bis 2.180 Euro.

Verkehrsminister Reichhardt kündigt neue Kameraüberwachung in Österreich an, gültig ab Mai 2026. Geldstrafen bis 2.180 Euro.
Verkehrsminister Reichhardt kündigt neue Kameraüberwachung in Österreich an, gültig ab Mai 2026. Geldstrafen bis 2.180 Euro.

Neue Kameraüberwachung ab 2026: Bis zu 2.180 Euro Strafe drohen!

Verkehrsminister Andreas Reichhardt kündigte im Oktober 2025 eine umfassende Reform im Bereich der Verkehrssicherheit an. Ab Mai 2026 wird ein neues Kamera-Zufahrtskontrollsystem in Österreich eingeführt, das gezielt auf die automatische Überwachung von Ein- und Zufahrten zu städtischen Gebieten abzielt. Dieses System wird insbesondere Pendler und Touristen betreffen, die unerlaubt in überwachte Zonen einfahren.

Die neuen Kameras sind dafür konzipiert, die Kennzeichen aller Fahrzeuge zu erfassen, die in diese Zonen gelangen. Bei Verstößen gegen die Zufahrtsberechtigungen können Geldstrafen von bis zu 2.180 Euro verhängt werden. Dabei wird auch auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geachtet, da personenbezogene Daten nicht gespeichert werden. Überwachungsbereiche sollen klar gekennzeichnet sein, insbesondere in Innenstädten, Wohngebieten und Schulumfeldern.

Technische Details zum Kamera-System

Der Einsatz von Kameras in solchen Überwachungssystemen basiert auf einem Gerät, das Bilder auf lichtempfindliche Oberflächen aufnimmt. Ein solches System besteht aus mehreren essenziellen Komponenten, darunter eine lichtdichte Box, ein Aufzeichnungsmedium, Lichtkontrolle und ein Objektiv, das das Licht vom Motiv fokussiert. Die Entwicklung der Kamera hat eine lange Geschichte, die bis zur Camera Obscura im 19. Jahrhundert zurückreicht, die von Pionieren wie Joseph-Nicéphore Niépce und Louis-Jacques-Mandé Daguerre zur dauerhaften Bildaufnahme genutzt wurde. Über die Jahre wurden die Technologie und Anwendungen der Kameras weiter verfeinert und diversifiziert, sodass sie heute für unterschiedlichste Zwecke, wie etwa zur Überwachung im Verkehr, eingesetzt werden können berichtet Britannica.

Das neue System in Österreich wird zudem einen automatischen Abgleich der Zufahrtsberechtigung durchführen, wobei spezielle Ausnahmen für Anrainer, Lieferdienste und öffentliche Fahrzeuge vorgesehen sind. Ausländische Kennzeichen werden ebenfalls erfasst, jedoch erfolgt der Abgleich manuell, da es keine einheitlichen EU-Datenschnittstellen gibt.

Langfristige Ziele und rechtliche Grundlage

Langfristig plant die österreichische Regierung, ab 2027 eine gemeinsame europäische Datenplattform zu implementieren, die einen Echtzeit-Zugriff auf nationale Zulassungsregister ermöglichen soll. Dies könnte die Effizienz der Überwachung weiter erhöhen. Die Einführung des neuen Systems erfolgt auf Grundlage der EU-Richtlinie 2015/413, die den Informationsaustausch bei Verkehrsdelikten regelt.

Mehrere Städte, darunter Wien, Linz, Graz und St. Pölten, haben bereits Interesse an dieser neuen Form des Zufahrtsmanagements bekundet. In Verbindung mit diesen Initiativen wird die Sicherheit im Straßenverkehr weiter erhöht, was sowohl den Autofahrern als auch den Anwohnern zugutekommt.

Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Verkehrspolitik, die darauf abzielt, den urbanen Raum sicherer und lebenswerter zu gestalten. Die Herausforderung wird sein, die richtige Balance zwischen Überwachung und Datenschutz zu finden, während gleichzeitig die Verkehrssituation in den Städten verbessert wird.