Teilpension 2026: Mehr Geld und Flexibilität für ältere Arbeitnehmer
Ab 2026 wird die Teilpension eingeführt, die Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und Pensionsansprüche zu nutzen.

Teilpension 2026: Mehr Geld und Flexibilität für ältere Arbeitnehmer
Ab dem 1. Januar 2026 wird in Österreich die Teilpension eingeführt, welche Arbeitnehmer:innen ermöglicht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und gleichzeitig einen Teil ihrer Pension zu beziehen. Dies ist eine Reform, die darauf abzielt, den Übergang in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Laut Dolomitenstadt kann die Teilpension angetreten werden, sobald der Anspruch auf Alterspension besteht. Für den Antritt gelten verschiedene Korridore: ab 63 Jahren für die Korridorregelung, ab 62 Jahren für Langzeitversicherte und ab 60 Jahren für Schwerarbeiter.
Die Arbeitszeit muss um mindestens 25% und maximal um 75% reduziert werden, wobei die Zustimmung des Arbeitgebers notwendig ist. Die neuen Regelungen sind Teil eines Gesetzesentwurfs, der vor dem Sommer den Nationalrat passieren soll. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) äußerte sich positiv über den Abschluss der Verhandlungen und die Einführung der Teilpension, die in Kombination mit der bereits bestehenden Altersteilzeit Anwendung finden kann, wie Puls24 ergänzt.
Neuerungen bei der Altersteilzeit
Die Altersteilzeit wird ab 2026 schrittweise eingeschränkt, sodass sie künftig nur noch drei Jahre nutzbar sein wird statt fünf. Das bedeutet, Arbeitnehmer:innen können vor dem Pensionsantritt ihre Arbeitsstunden um 40 bis 60 Prozent reduzieren, ohne auf Pensionsansprüche zu verzichten. Die Bundeszentrale für politische Bildung hebt hervor, dass Altersteilzeit und Teilpension zwar kombiniert, aber nicht im Blockmodell angewendet werden können.
Ein entscheidendes Element der Teilpension besteht darin, dass Arbeitnehmer:innen auch während der Teilzeitphase einen Lohnausgleich erhalten, der in der Höhe von 50 Prozent der Differenz zwischen dem letzten Entgelt und dem neuen Entgelt bei reduzierter Arbeitszeit liegt. Abzüge bei Frühpensionen sind ebenfalls zu beachten: Bei der Korridorpension von 5,1% pro Jahr und der Langzeitversichertenregelung von 4,2% pro Jahr.
Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand
Der ÖGB sowie die Grünen begrüßen die entscheidenden Reformen. Sie sehen die Teilpension als eine bedeutende Unterstützung für längeres Arbeiten und den Erhalt erfahrener Fachkräfte. Der AMS-Vorstand Johannes Kopf stellte fest, dass diese Neuerungen eine willkommene Flexibilisierung des Übergangs von Vollzeitarbeit zu Pension darstellen.
Es ist bemerkenswert, dass die Regelung der Teilpension ab Juli im Nationalrat beschlossen werden soll und ab 2026 gültig sein wird. Die Reform beinhaltet auch einen schrittweisen Anstieg des frühestmöglichen Antrittsalters für Korridorpensionen, was für Frauen bedeutet, dass sie zumindest ab 1. Juli 2027 Anspruch auf Teilpension haben können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Teilpension in Verbindung mit der Altersteilzeit viele neue Möglichkeiten für Arbeitnehmer:innen eröffnet. Bei Fragen sind diese angehalten, sich an das Arbeitsmarktservice oder das Arbeitsministerium zu wenden, um sich über die näheren Einzelheiten zu informieren.