Neue Regeln ab 9. Oktober: Banken müssen IBAN und Namen abgleichen!
Ab 9. Oktober 2023 gelten neue Regeln für Banküberweisungen im Euroraum, einschließlich verpflichtendem IBAN-Namensabgleich.

Neue Regeln ab 9. Oktober: Banken müssen IBAN und Namen abgleichen!
Ab dem 9. Oktober 2023 treten neue Regelungen für Banküberweisungen im Euroraum in Kraft, die weitreichende Veränderungen mit sich bringen werden. Laut dolomitenstadt.at müssen Banken dann verpflichtend Echtzeitüberweisungen anbieten. Diese Maßnahme soll die Effizienz des Zahlungsverkehrs erhöhen und die Sicherheit im Umgang mit Banküberweisungen stärken.
Ein zentraler Punkt der neuen Vorschriften ist die Einführung einer Überprüfung des Empfängernamens. Banken sind ab dem Stichtag verpflichtet, den angegebenen Empfängernamen mit der entsprechenden IBAN abzugleichen, um Betrugsfälle zu vermeiden. Bislang konnten Betrüger Zahlungsströme umleiten, ohne dass Name und IBAN übereinstimmen mussten. Christian Prantner, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer, begrüßt die Änderungen und hebt hervor, dass falsche Überweisungen oft schwer zurückholbar und mit hohen Kosten für Nachforschungsaufträge verbunden sein können.
Neue Sicherheitsvorkehrungen
Das neue System zur Empfängerüberprüfung wird durch ein Ampelsystem vervollständigt. Hierbei signalisieren:
- Grün: IBAN und Name stimmen überein.
- Gelb: Leichte Abweichungen, mit Vorschlag für den richtigen Namen.
- Rot: Grobe Abweichungen, Freigabe auf eigenes Risiko des Kunden.
Prantner betont, dass Kunden mehr Verantwortung tragen, indem sie Überweisungen genau kontrollieren und den Empfängernamen aus Rechnungen übernehmen sollten. Bei Zweifeln sollten sie den Zahlungsempfänger direkt kontaktieren. Zudem könnten Banken Überweisungslimits für Konten festlegen, um das Risiko zu minimieren.
Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr
Die neuen Regelungen zielen darauf ab, insbesondere Rechnungsbetrug und andere betrügerische Machenschaften einzudämmen. Abweichungen beim IBAN-Abgleich können als kleine Unterschiede, deutliche Abweichungen oder als Fehlschläge auftreten. Bei geringen Unterschieden, wie Tippfehlern, wird der korrekte Name angezeigt. Größere Abweichungen sollten die Kunden alarmieren und eine Freigabe der Überweisung in Frage stellen, so die Verbraucherzentrale verlinkt.
Ein weiteres Merkmal ist, dass Banken ab Oktober nur haften, wenn der Abgleich von IBAN und Name positiv ausfällt. Andernfalls sind sie nicht für Fehlüberweisungen verantwortlich, was die Eigenverantwortung der Kunden nochmals unterstreicht.
Technische und praktische Umsetzung der neuen Vorschriften
Die Änderungen sind nicht nur bei elektronischen Überweisungen von Girokonto zu Girokonto verpflichtend, sondern auch für papierhafte Überweisungen, die persönlich in der Filiale abgegeben werden. Bestehende Daueraufträge sind von der Regelung nicht betroffen, solange keine Änderungen vorgenommen werden. Lastschriften fallen ebenfalls nicht unter die neue Pflicht zur Empfängerüberprüfung, wie BaFin erklärt.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die bevorstehenden Änderungen im Überweisungsverkehr nicht nur die Sicherheit erhöhen, sondern auch die Eigenverantwortung der Verbraucher stärken sollen. Durch das neue System wird es für Betrüger ungemein schwieriger, unrechtmäßig Gelder zu erlangen. Kunden sind jedoch aufgefordert, aufmerksam zu bleiben und Überweisungenressourcen sinnvoll zu nutzen.