Neue Pensionierungsmöglichkeiten ab 2026: Was du jetzt wissen musst!

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Ab 1. Januar 2026 gelten in Österreich neue Regelungen für Pensionisten: Teilpension und Flat Tax erleichtern den Übergang in die Rente.

Ab 1. Januar 2026 gelten in Österreich neue Regelungen für Pensionisten: Teilpension und Flat Tax erleichtern den Übergang in die Rente.
Ab 1. Januar 2026 gelten in Österreich neue Regelungen für Pensionisten: Teilpension und Flat Tax erleichtern den Übergang in die Rente.

Neue Pensionierungsmöglichkeiten ab 2026: Was du jetzt wissen musst!

Ab dem 1. Januar 2026 treten in Österreich bedeutende Änderungen für Pensionisten in Kraft. Diese Reformen sollen es älteren Arbeitnehmern erleichtern, die Arbeitswelt und den Ruhestand miteinander zu verbinden. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Einführung der Teilpension sowie eine pauschalierte Besteuerung für arbeitende Pensionisten.

Im Rahmen der neuen Regelungen wird die Flat Tax für Zuverdiensteinkommen, die zusätzlich zur Pension erzielt werden, ab 2026 mit 25% besteuert. Darüber hinaus entfallen Sozialversicherungsbeiträge für diese Einkünfte, und Arbeitgeber zahlen lediglich die Hälfte der bisherigen Beiträge. Diese Maßnahmen kosten den Staat in den ersten beiden Jahren insgesamt mehrere hundert Millionen Euro. Kritiker wie die Arbeiterkammer äußern Bedenken bezüglich der rechtzeitigen Umsetzung dieser Veränderungen.

Änderungen bei der Teilpension

Die Teilpension ermöglicht es älteren Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit zwischen 25% und 75% zu reduzieren, während sie gleichzeitig anteilige Pensionsleistungen beziehen. Der Antrag auf Teilpension kann ab dem Alter gestellt werden, in dem Anspruch auf Korridor-, Langzeitversicherten-, Schwerarbeits- oder Alterspension besteht. Im Gegensatz zur Regelung bei Zuverdienst zur Alterspension bleibt das Pensionskonto bei der Teilpension aktiv, und steuerliche Nachzahlungen sind möglich, da das Gehalt und die Pension bei der Veranlagung zusammengefasst werden.

Der Beitrag zur Teilpension hängt von der Höhe der Arbeitszeitreduktion ab. Bei einer Reduktion um 25% erhält man zusätzlich 25% der bisherigen Pensionsgutschrift. Bei 50% und 75% liegen die entsprechenden Sätze bei 50% und 75% der Gutschrift. Beispielsweise kann eine 63-jährige Person mit einer 50%igen Arbeitszeitreduktion und einer Gutschrift von 3.000 Euro eine Teilpension von 1.347 Euro zusätzlich erhalten.

Finanzielle Auswirkungen und wichtige Informationen

Für die zukünftigen Ruheständler zeigt sich dies in unterschiedlichen finanziellen Szenarien. Eine Person mit einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro hätte bei einer 75%igen Teilzeit eine Gesamtnettoauszahlung von 2.457 Euro. Dabei erhöht sich die monatliche Bruttopension nach zwei Jahren auf 2.937 Euro.

  • Teilpension 75%: Nettoeinkommen 2.457 Euro, monatliche Bruttopension 2.937 Euro.
  • Teilpension 50%: Nettoeinkommen 2.379 Euro, monatliche Bruttopension 3.073 Euro.
  • Teilpension 25%: Nettoeinkommen 2.292 Euro, monatliche Bruttopension 3.210 Euro.

Künftig müssen Pensionisten auch auf Änderungen beim Überstundenfreibetrag achten: Ab 2026 wird dieser von 200 Euro auf 120 Euro gesenkt und darf künftig nur für maximal 10 Überstunden pro Monat in Anspruch genommen werden. Dies könnte zu einer finanziellen Mehrbelastung für viele Arbeitnehmer führen und wird von verschiedenen Experten kritisch diskutiert.

Eine klare Empfehlung zur Wahl zwischen Teilpension und Zuverdienst hängt stark von den individuellen finanziellen Zielen ab. In Anbetracht der anstehenden Änderungen sind Pensionisten gut beraten, sich frühzeitig über ihre Optionen zu informieren, um die für sie beste Entscheidung zu treffen.

Für mehr Informationen zu diesen Änderungen besuchen Sie 5min.at, nachrichten.at und oegb.at.