ÖAMTC warnt: Abzocke durch Besitzstörungsklagen in Wien stoppen!

ÖAMTC fordert Justizministerin Sporrer zum Handeln gegen überzogene Parkplatzklagen auf. Aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen.
ÖAMTC fordert Justizministerin Sporrer zum Handeln gegen überzogene Parkplatzklagen auf. Aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen.

Wien, Österreich - Der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) hat Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) zum Handeln aufgefordert, um gegen überzogene Besitzstörungsklagen vorzugehen. In einem Schreiben betont der ÖAMTC, dass es dringend gesetzliche Maßnahmen brauche, um solche missbräuchlichen Klagen zu stoppen. Laut Martin Hoffer, dem Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, stellen die Drohungen im Zusammenhang mit diesen Klagen nicht nur eine Belastung dar, sondern auch ein lukratives Geschäftsmodell für die betreffenden Unternehmen. Die Vorwürfe beziehen sich häufig auf geringfügige oder sogar erfundene Parkvergehen, die mit Kosten in Höhe von Hunderten Euro einhergehen können.

Der ÖAMTC weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nichts mit klassischem Besitzschutz zu tun hat. Vielmehr wird berichtet, dass Gerichte den Klagen oft bereits freizügig stattgeben. Viele Fahrzeugbesitzer fühlen sich durch solche Drohungen unter Druck gesetzt und zahlen vorschnell, um rechtlichen Auseinandersetzungen zu entgehen. Besonders in Wien zeigt sich die Problematik deutlich: Die Zahl der Besitzstörungsklagen bei Bezirksgerichten stieg zwischen 2013 und 2023 um 75 %, von 1.657 auf 2.869.

Aktuelle Entwicklungen und juristische Maßnahmen

Ein aktuelles Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Wien besagt, dass ein gerichtlicher Vergleich rechtzeitig angeboten werden kann, um einer Klage vorzubeugen. Hoffer erklärt, dass eine Unterlassungserklärung und der ernsthafte Versuch eines prätorischen Vergleichs die Grundlage für Besitzstörungsklagen entziehen würden. Dennoch ist der ÖAMTC überzeugt, dass das Urteil nicht ausreiche, um die Geschäftemacherei nachhaltig zu stoppen. Sporrer unterstreicht, dass eine praktikable und wirksame Lösung notwendig sei und dass ihr Ministerium bereits im Austausch mit Experten stehe.

Eine weitere rechtliche Entscheidung hat kürzlich für Aufsehen gesorgt. Das Landesgericht hat die Kosten für anwaltliche Aufforderungsschreiben gedeckelt. Hintergrund war ein Fall, in dem einer Autofahrerin ursprünglich 399 Euro in Rechnung gestellt wurden. Das Gericht entschied, dass das Abschleppunternehmen eine konkrete Schadenssumme nennen und begründen müsse, was in diesem Fall nicht möglich war. Der zu zahlende Betrag wurde dementsprechend auf knapp 70 Euro reduziert, was die Kosten für das Anwaltsschreiben einschließlich Steuern und zur Lenkererhebung betrifft.

Rechtliche Beratung empfohlen

Der ÖAMTC hat dieses Urteil als Präzedenzfall für ähnliche Fälle begrüßt und empfiehlt betroffenen Fahrzeughaltern, sich bei entsprechenden Forderungen rechtlich beraten zu lassen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Anwaltskosten trotz der Deckelung anfallen können, auch bei kurzfristigem Parken. Die aktuelle Rechtslage zeigt einmal mehr die Notwendigkeit für klare Regelungen, um die Rechtssicherheit für Autofahrer in Österreich zu erhöhen und Missbrauch zu verhindern.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Wien, Österreich
Quellen