Heute ist der 22.05.2025
Datum: 22.05.2025 - Source 1 (https://www.oe24.at/auto/abzocke-am-parkplatz-oeamtc-fordert-ministerin-zum-handeln-auf/633856520):
- Der ÖAMTC fordert Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) auf, gesetzliche Maßnahmen gegen überzogene Besitzstörungsklagen zu ergreifen.
- Sporrer kündigt an, dass bereits an Maßnahmen gearbeitet wird, um missbräuchliche Klagen einzudämmen.
- Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, kritisiert die Drohungen im Zusammenhang mit Besitzstörungsklagen als belastend und als lukratives Geschäftsmodell.
- Es wird berichtet, dass nach geringfügigen oder erfundenen Parkvergehen teure Besitzstörungsklagen angedroht werden, die oft Hunderte Euro kosten.
- Der ÖAMTC stellt fest, dass dieses Vorgehen nichts mit klassischem Besitzschutz zu tun hat und Gerichte Klagen oft freizügig stattgeben.
- Viele Fahrzeugbesitzer fühlen sich unter Druck gesetzt und zahlen vorschnell.
- In Wien ist die Situation besonders problematisch: Die Zahl der Besitzstörungsklagen bei Bezirksgerichten stieg zwischen 2013 und 2023 um 75 % (von 1.657 auf 2.869).
- Ein aktuelles Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Wien besagt, dass man einer Klage durch rechtzeitige Erklärung der Bereitschaft zu einem gerichtlichen Vergleich zuvorkommen kann.
- Hoffer erklärt, dass eine Unterlassungserklärung und der ernsthafte Versuch eines prätorischen Vergleichs die Grundlage für Besitzstörungsklagen entziehen.
- Der ÖAMTC ist der Meinung, dass das Urteil nicht ausreicht, um die Geschäftemacherei nachhaltig zu stoppen.
- Sporrer betont, dass es eine praktikable und wirksame Lösung benötigt, und dass ihr Ministerium im Austausch mit Experten steht.
Source 2 (https://wien.orf.at/stories/3305921/):
Weitere Informationen finden Sie auf https://wien.orf.at/stories/3305921/
Source 3 (https://www.krone.at/2581814):
- Das Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) in Wien hat ein rechtskräftiges Urteil gefällt.
- Die Kosten für anwaltliche Aufforderungsschreiben werden gedeckelt.
- Der Verein für Konsumenteninformation unterstützte eine Autofahrerin, die ursprünglich 399 Euro zahlen sollte.
- Das Gericht entschied, dass das Abschleppunternehmen eine konkrete Schadenssumme nennen und begründen musste.
- Da dies nicht möglich war, wurde der zu zahlende Betrag auf knapp 70 Euro reduziert.
- Der reduzierte Betrag entspricht den Kosten für das Anwaltsschreiben inklusive Steuern und Kosten für die Lenkererhebung.
- Der ÖAMTC begrüßt das Urteil als Präzedenzfall für ähnliche Fälle.
- Es wird empfohlen, sich bei entsprechenden Forderungen rechtlich beraten zu lassen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass Anwaltskosten trotz Deckelung anfallen können, auch bei kurzfristigem Parken.